Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
144 Alexich. vorgestellt den anwaclisenden Nutzen, auch die Vermeidung der Difformität möglichstens anrecommandiert, aber umsonst. Denn erstens sagten sie, wenn sie anstatt der Mäntel Caputröcke machen lassen würden, verfiele das Comitat in grössere Unkosten. Auf dieses sagte der Oberst Graf Bethlen wie der Graf Forgách in Neutra, er wolle gegen Vergütung der angewiesenen 20 fl. die Herbeischaffung der völligen Montur sammt übrigen benötliigten Kleinigkeiten über sich nehmen. Auf dieses sagten sie: „Sobald die angeworbenen Recruten erfahren würden, dass sie keine Mäntel, sondern Caputröcke empfangen sollen, würden sie aus Furcht, nicht unter die Musketiere gestossen zu werden, sich alle verlaufen.“ Ich sagte ihnen hierauf: „Das Comitat solle nur auf meine Gefahr Caputröcke machen lassen, ich obligiere mich, alle die darum entlaufen sollen zu ersetzen,“ — aber umsonst. Das Comitat blieb ferner bei den Mänteln und sagte endlich, dass sie, wenn schon gerne wollten, dennoch von dem positiven Inhalt Ihrer Königlichen Majestät Ordre nicht abweichen könnten und mit diesem producierte der Herr Stuhl-Notar ein eigenhändig von Ihrer Majestät gefertigtes und durch die ungarische Kanzlei emaniertes Rescript, worinnen eine Specification der Montur-Sorten, so die Comitate zu verschaffen haben, beigelegen und ausdrücklich darinnen benannt gestanden: einen blauen ungarischen Mantel mit rothem Kragen. Ich widerlegte es ihnen und sagte, dass ich mit gebührendem Respect dieses producierte Rescript venerierte. Da jedoch in meiner Instruction in Bezug auf Bekleidung in der Annexa Specificatione Sub „A“, so ebenfalls von Ihrer Königlichen Majestät an die Stände und Geschworenen des Königreiches am 25. des Monats October des eben verflossenen Jahres durch die ungarische Hof-Kanzlei zugeschickt worden, positive benannter stellt: „Una penula in forma sive Ungarica, sive Germana, Caput dicta.“ Ein Mantel von ungarischer oder deutscher Form, Caput genannt, nicht anders begreifen könne, als dass dieses letztere: „Sive Germana, Caput dicta“, in dem mir gezeigten Extract nicht positive, sondern durch einen Fehler des Schreibenden müsse sein ausgelassen worden und desswegen wiederhole ich nochmals, das Comitat zu bereden, anstatt der Mäntel Caputs machen zu lassen. Hierauf finge der Herr Stuhl-Notar Ludwig Ordodv an zu pro