Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
58 Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. Bedarfsfälle den königlichen Truppen entgegenzutreten. Am 15. Juli 1789 erschienen die ersten Patrouillen dieser »Citoyens portant 1’uniforme« in den Strassen von Paris. Als König Ludwig XVI. am 16. Juli in Paris seinen ver- hängnissvollen Einzug hielt, genehmigte er die von dem Stadtrathe entworfene Organisation der »garde nationale de Paris« und beliess den vom Volke gewählten General Lafayette als Befehlshaber dieser neu geschaffenen Bürgerwehr. Im ganzen Lande erfolgten nun derartige Nationalgarde-Organisationen. Die Veränderungen, welche die Armee in den Jahren 1790 bis 1792 erfuhr, wurden immer tiefeinschneidender, aber leichten Herzens setzte man sich nun über diese Umwälzungen, die das Heer beinahe dem Ruine entgegenführten, mit dem Hinweise auf die Nationalgarde hinweg, bezüglich deren man 1790 schon von einer zu erreichenden Zahl von 2,571.700 Mann faselte. Die Nationalgarde bildete eine Wehrmacht, die bestimmt war, als »Soldaten der Constitution, als Vertheidiger der Freiheit, der Ordnung und des Friedens im Innern des Landes« aufzutreten oder vielmehr, der Phrase entkleidet, als bewaffnete Macht der Nationalversammlung gegen den König und seine Anhänger zu dienen. Erst nach dem am 14. Juli 1790 abgehaltenen Föderationsfest zu Paris decretirte die National-Versammlung wenigstens eine gleichförmige Uniformirung sämmtlicher Nationalgarden. Die Pariser Nationalgarde bezog denselben Sold wie die Linien- Regimenter und erreichte nach und nach folgenden Stand: 3 Regimenter Linien-Infanterie . zu 2 Bataillonen = 6 Bataillone 2 Bataillone leichter Infanterie ............................=2 » 1 Division Gendarmerie zu Fuss........................—2 » 1 » » » Pferd....................=4 Escadr. Zusam men 10 Bataillone1) und 4 Escadronen Für die Provinzen verfügte die National-Versammlung am 28. Juli 1791 die Errichtung von 169 Nationalgarde-Bataillonen zu je acht Füsilier- und einer Grenadier-Compagnie in der Gesammtstärke von 97.000 Mann, wobei den einzelnen Départements das ziffer- mässig beizustellende Contingent bekanntgegeben wurde. ') Die Infanterie-Regimenter waren mit 102, 103 und 104, die beiden leichten Infanterie-Bataillone mit 13 und 14 numerirt. Sämmtliche 6 Bataillone wurden als zur Linie gehörend angesehen.