Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

28 Die Heere des Kaisers und der französischen Devolution 1792. Ein Linien-Regiment bestand aus zwei Grenadier-Compagnien und zwei Feld-Bataillonen (Leib- und Oberstens-Bataillon) zu je sechs, dann dem Garnisons-(Oberstlieutenants-)Bataillon zu vier Füsilier- Compagnien.1) Die beiden Feld-Bataillone, jedes von einem Oberstwachtmeister commandirt und aus unbedingt kriegsdiensttauglicher Mannschaft zusammengesetzt, hatten die Bestimmung ins Feld zu rücken, das dritte (Oberstlieutenants- oder Garnisons-)Bataillon bestand aus solcher Mannschaft, die zum Kriegsdienste nicht mehr unbedingt geeignet war; es konnte im Kriegsfälle entweder auf sechs Com­pagnien ergänzt oder auch auf dem Stande von vier Compagnien belassen und in beiden Fällen ebensowohl im Felde als zu Be­satzungen verwendet werden. Der Regimentsstab zählte ausser dem Oberst-Inhaber einen Obersten und Commandanten, 1 Oberstlieutenant, 2 Oberstwacht­meister, 1 Regiments-Kaplan, 1 Auditor, 1 Rechnungsführer, 2 Fahnen-Cadeten, 1 Regiments-Adjutanten, 1 Regiments-Chirurgus, 6 ordinäre k. k. Cadeten, 1 Bataillons-Chirurgus, 8 Unter-Feld- scheerer, 9 Fouriere, 1 Regiments-Tambour und 1 Profossen mit seinen Leuten. Die Compagnien theilten sich dem Range nach: in die Gre­nadier-Compagnien, in die vier Stabs- und die »ordinairen« Com­pagnien. Die Stabs - Compagnien waren jene, deren Chefs der Regiments-Inhaber, der Oberst, Oberstlieutenant und der erste Major waren und an deren Stelle je ein Capitän-Lieutenant das Com- pagnie-Commando führte; hierauf folgte die »erste ordinäre oder zweite Majors-Compagnie«, welch’ letzterer durch einen Oberlieute­nant im Compagnie-Commando vertreten wurde, dann die übrigen ordinairen Compagnien, welche, so wie die Grenadier-Compagnien, von Hauptleuten befehligt wurden. Nach den Stabs - Compagnien wurden auch die Bataillone benannt, jenes Bataillon, bei dem die Inhabers-Compagnie stand, hiess das »Leib-Bataillon« mit der ’) Das Leib-Bataillon war jenes, dessen systemmässiger Commandant eigentlich der Regiments-Inhaber war; thatsächlich wurde es von dem »qua (2.) Oberstwachtmeister« commandirt, der jedoch im Frieden nur die Gage eines Hauptmannes bezog.

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