Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. 95 schärfere Gangarten kamen nur ausnahmsweise und auf kurze Distanzen vor. Selbst die Attaque machte hievon keine Ausnahme, hei der auf 120 Schritte vom Feind kurzer Galopp begonnen wurde, der erst unmittelbar vor dem Einbruch verschärft werden sollte. War der Feind geworfen, so ralliirte sich die Truppe, worauf die Verfolgung »im Mittel-Galopp« wieder aufgenommen und »eine Weile« fortgesetzt wurde. Die weitere Verfolgung geschah dann im Schritt, bis sie über höhere Anordnung ganz eingestellt wurde. Inwiefern während der Attaque oder der Verfolgung von den Feuergewehren Gebrauch gemacht wurde, ist aus den regie­men tären Vorschriften nicht ersichtlich. In Aussicht genommen wurde ein solcher Fall insofern, als auf das erste Zeichen zur Attaque die Carabinerriemen losgemacht, die Pistolen deckel und das Leder über den Patronenhülsen aufgeknöpft und zurückge­schlagen werden mussten. Das Feuergefecht der Reiterei wurde im Uebrigen zu Pferd mit Carabiner und Pistole, zu Fuss nur mit dem Carabiner durch­geführt. Mit Pistolen wurde das Feuergefecht zuerst mit der linken und dann mit der rechten Pistole geübt. Im Ernstfälle durfte von den Pistolen nur auf eine Entfernung von 16 bis 18 Schritten Ge­brauch gemacht werden. Die Chargirung zu Pferde mit dem Carabiner geschah entweder mit Pelotons oder halben Escadronen, immer jedoch gliederweise, indem das erste Glied auf drei Pferdelängen vorging, dort das Einzelfeuer abgab und sich dann zum Laden hinter dem dritten Gliede sammelte. Hierauf folgte in gleicher Weise das zweite und dritte Glied, bis das Feuer eingestellt wurde. Beim Chargiren im Avanciren rückte das feuernde Glied 80 bis 100 Schritte im Trab vor; beim Retiriren gingen die nicht- feuernden ebenso weit zurück, worauf sich das stehengebliebene Glied nach abgegebenem Feuer hinter ihnen sammelte. Der Erfolg dieses Feuergefechtes erschien selbst dem Reglement etwas zweifel­haft, da es ausdrücklich bemerkt, dass es ausser bei Avant- und Arriéregarden nicht zur Anwendung kommen dürfe. Das Feuergefecht zu Fuss wurde ähnlich wie bei der In­fanterie durchgeführt; so wie diese chargirte auch die abgesessene Reiterei mit Pelotons oder halben Escadronen auf der Stelle vor- und rückwärts; im Avanciren und Retiriren etc. Zu diesem Zwecke

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