Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
232 Lange r. und disem zwischen Dero Milde und der Türkhischen Sclavität den unterscheidt verspühren zu lassen, gnädigst zuegegehen, das solches von praestirung deren Zehenten etwelichermassen verschonet, ex rationibus Politicis et Oeconomicis aber, und da das jus deci- marum universaliter eingefüliret und angenohmen ist, dise nicht gänzlichen nachgesehen, sondern pro hic et nunc bis auf Dero weithere gnädigste resolution anstatt des sonsten gebührenden völligen Zehents mit zuruckhlassung acht Thaill deren nur zwey darvon, mithin anstatt des Zehenten der funffzigste Thaill abge- nohmen, dahingegen anstatt der übrigen dem undterthan ex decimis nachsehenden Betragnuss von jedwedem nach dessen proportion ein gewisses von denen dem fiseo Regio qua Domino terrestri ohn- mittelhalir vorbehaltenen grundtstuckhen ausweisendes terrénum, welches die HH. etc. durch die Provisores auszeichnen zu lassen betten, per modum einer Robatli zum behueff deren Magazinen oder anderen beliebenden dispositionell angebauet werden solle, allermassen hierdurch das Landt umb so mehrers cultiviret, dem undterthan aber solches gegen die erwendte so nambhaffte moderation des Zehendts nicht zu beschwärsamb fallen wirdet. Ad4tum- haben mehr allerhöchst erneut Ihre Kays.M. ebenmässig approbiret, das die eincassirung deren contributionen durch die Provisores mit zusambenrueffung deren Ober Kneesen und unter obsicht deren daselbst angestelten Kays. Ober- und Kriegs-Commissarien be- schehe, und solche, so vili in naturalibus nicht angewisen wird,ad cassam geliferet, von dem naturali aber Selbsten oder dessen regulaments- mässige betragnuss die nachricliten ebenfahls dahin erthaillet werden. Ad 5tum- das Saltzwesen betreffend, ist dises eines deren erträglichsten gefallen, und daliero sonderbahr zu besorgen, wie dann von seithen der löbl. Kays. Hofcammer, damit der Bannat immitlss daran kheinen abmangel leydte, durch den in Sibenbürgen sub- sistirenden Herrn Proviant Ober-Commissarium Haan und den (Titl) Kallanekh die erforderliche Veranstaltung vorgekheret und anbey für guett befunden worden, das ermelter Bannat mit dem Yisakner Salz, zumahlen es das Land schon gewöhnet, versehen und auf jeden Rauchfang 1 Centner, mithin nach proportion deren auf 21089 beschriebenen Rauchfängen sambt der für die Miliz pr. 9000 Centner ungefehr anrechnenden übermaass eine quantitet von 30000 Centner angetragen, und sofehrn für den geziirkh des Bannats ein mehrers erfordert wurde, ebenmässig dises quantum bey gesell affet, die Transportirung sothanen salzes aus Sibenbürgen nach Lippa zu Wasser eingerichtet, von dannen bis in die auszeichnende Legstätt für die Mcill auf jedem Centner ein Kr., umb denen Unterthanen in der Zuefuhr desto weniger besehwerde zue- zuziehen, bezahlet, von denen Legstätten aber weithers in die aigne district durch die unterthanen gratis gelifert werde, worauf also 78