Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
Serbien unter der kaiserlichen Regierung- 1717—1739. 227 grosser Tlieil der durch die Siege des Prinzen Eugen bei Peterwardein und Belgrad eroberten Länder, nämlich Serbien mit der Festung Belgrad, die österreichische Walachei und die bosnischen District® verloren. Bis zum 6. Juni 1740 wurde vertragsmässig das österreichische Kriegsmaterial aus Belgrad nach Sémiin gebracht, an diesem Tage verhess auch das Gros der kaiserlichen Garnison die Festung, und nur der General-Feld Wachtmeister Carl Gustav Baron von Kheul blieb mit 1000 Mann noch zurück, und zwar der General mit 700 Mann in der Festung selbst, Obristlieutenant Graf Kolowrat mit 300 Mann in der Wasserstadt. Am Morgen des 7. Juni 1740 fand die vollständige Räumung und Uebergabe der Festung an die Türken statt.') Beilagen. I. Kaiserliches Rescript an den zum »Praeses Adminstrationis« in Temesvár ernannten Grafen Mercy:2) Carl etc. etc. Es seynt die umbstände der Sachen nunmehro also beschaffen, das in dem mit der guad des Allerhöchstens von denen Türkhen vor zwey Jahren recuperirten und nunmehro durch den errichten Fridens-Schluss für Uns bestättigten Bannat von Temesvár eine formbliche Ordnung mit mehreren Bestand und Sicherheit ein- geführet, und andurch so wohl Unser höchster Dienst in verschiedenen Fällen besser befördert, als die Wohlfahrt deren bereiths anweesenden oder fehrers dahin zihenden Insassen sambt und sonders angelegentlicher besorget werden kan, wesswegen Wir auch für eine nothwendigkeit zu seyn gnädigst befunden, das ohne fehreren verschob alda eine species regiminis angestellet werdte, welche die in Politicis, Oeconomicis, Provincialibus und dem Justizweesen sich eraignende begebenheiten beobachte, und dises zimb- lich ansehentliche Land in mehreren wachsthumb bringe, auch eben andurch die arth, mit welcher solches in das künffdge auf ain oder andere weis auf das nuzlichste mit bestand zu guberniren seyn möchte, zu Unser fehreren gnädigsten resolution vorbereithen thue, und gleichwie mithin die gegenwärtige Bestellung nur fülein interims-werkh zu achten, folgbar, ob Wir auf dise oder andere weis den erneuten Temesvarer Bannat beständig zu verwalten, für Unserem Dienst zu seyn ermessen Uns zu seiner zeith weithers ’) II. K. R. lieg. 1740 Juni. 501. Exp, und Juli 857. Exp. 2) Concept in der Registratur des k. k. Reichs-Kriegsnrinisteriums. Hofkriegsrath, 1718, September. 62. Registr. 73 15*