Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

Serbien unter der kaiserlichen Regierung- 1717—1739. 223 Semendria mit einem Jahresgelialte von je 150 fl., doch wurden zunächst nur die Stellen in den drei letztgenannten Orten besetzt. Vom Jahre 1724 an bat der Bischof von Syrmien, Franz Josef Vernich, wiederholt um die Ausdehnung seiner bischöflichen Jurisdiction auf das Königreich Serbien. Das Bisthum Semendria in Serbien stand ursprünglich unter dem Erzbischof von Antivari, es wurde aber nicht für zweckmässig erachtet, die neue Provinz einem ausländischen Kirchenfürsten unterzuordnen; zu einer unga­rischen Erzdiöcese hatte Semendria nie gehört, der Vorschlag, es dem Wiener Erzbisthum einzuverleiben, erschien ebenfalls nicht annehmbar und desshalb wurde die Errichtung eines selbstständigen Bisthums Semendria mit dem Sitze in Belgrad in Aussicht ge­nommen. Dass dem König von Ungarn das Recht den Bischof von Semendria zu ernennen, zustehe, darüber herrschte kein Zweifel, doch über die formale Frage gab es Streit.1) Auf einen gemein­samen Vortrag des Hofkriegsrathes und der Hofkammer ddto. 5. April 1726 erfolgte schon am 14. April eine Allerhöchste Ent- sehliessung, mit welcher die Errichtung eines katholischen Bisthums in Serbien angeordnet wurde.2) Allein während Hofkriegsrath und Hofkammer über die Dotations- und Personalfrage beriethen, verstrichen zwei Jahre, und als der Hofkriegsraths - Präsident Prinz Eugen von Savoyen und der Hofkammer-Präsident Graf Dietrichstein am 12. April 1728 einen gemeinschaftlichen allerunter- thänigsten Vortrag erstatteten, worin sie die Verlegung des früheren ßisthums Semendria nach Belgrad, sowie zur Erhaltung desselben jährlich 13.000 tl. — nämlich 8000 fl. als Gehalt des Bischofs, 2000 fl. für die Schule, Musik und Kirchenparamente, dann 3000 fl. für 4 Canonici —- und die Ernennung des Raaber Canonicus Anton Grafen von Thurn-Valsassina zum Bischof beantragten, entschied Kaiser Carl VI. am 25. Mai 1728: »Die Präsentation dieses Bisthums in Serbien habe schon längst durch die ungarische Canzley, wie es auch vorhin, da es noch in partibus gewöhnlich war, ausfertigen lassen. In reliquo per totum placet.«3) Wegen dieser Einflussnahme der ungarischen Ilofkanzlei auf die Neoacquistica, die man bisher ängstlich zu verhüten getrachtet hatte, erhob Prinz Eugen von ') Reichs-Finanz-Archiv: Fascikel: »Geistliche Subsidien«. 3) H. K. R. 1726 April. 351. Exp. 3) H. K. R. 1728 Mai. 484. Exp. 69

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