Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

Schliesslich wird noch beigefügt, dass in die »deutsche Stadt« Belgrad, entsprechend dem bereits ausdrücklich ergangenen Befehl, keine andern als deutsche und katholische Ansiedler aufgenommen werden sollen. Und wenn auch der »Kaizen-Stadt,« welche, von der »deutschen« ganz abgesondert, in civilibus durch einen Richter und vier Rathsverwandte verwaltet werden solle, die gleichen Beno- ticien wie der »deutschen« Stadt, nämlich ein Stadt-Schankhaus, Fleischbank, Standgeld, Ellen-, Gewicht-, Metzen- und Waag-Geld zur Bestreitung der städtischen Ausgaben bewilligt werden, so sei dies nur in der hier beschriebenen Conformität mit der »deutschen« Stadt zu verstehen und habe die Administration sich stets den Allerhöchsten Willen vor Augen zu halten, »dass zu Belgrad als dem äussersten Gränzort und Vormauer der ganzen Christenheit allezeit die deutsche Nation die principaleste tarn quoad activitatem quam numerum sein müsse.«') Bald nach der Verleihung dieses Statuts wurde auch das Wappen für die Stadt Belgrad bestimmt. Prinz Carl Alexander von Württemberg legte dem Hofkriegsrathe mit Bericht ddto. Belgrad den 23. August 17242) zwei Wappen-Entwürfe zur Ge­nehmigung vor. Erstens das bisher gebräuchliche, drei türkische Moscheen und der über denselben schwebende kaiserliche Adler mit der Ueberschrift: sub umbra alarum tuarum« und der Um­schrift: »Gross Insigl der Statt Belgrad in Servien 1721;« dann das angeblich uralte, aus der römischen Kaiserzeit stammende Stadt­wappen, ein geharnischter römischer Soldat, zu seiner Rechten ein Pferd, zu seiner Linken ein Stier, auf deren Rücken seine Hände ruhen, mit der Ueberschrift: »Taurunum.« Der Hofkriegs­rath entschied mit Erlass vom 9. Mai 17253), dass das bisherige Wappen, nämlich drei türkische Moscheen mit dem kaiserlichen Adler, wie oben beschrieben, beibelialten werde, die Unterschrift jedoch zu lauten habe: »Alba Graeca recuperata anno 1717.« Die Bürgerschaft strebte die Wiedererlangung der alten Pri­vilegien und Vorrechte, welche Belgrad unter den ungarischen Königen genossen hatte, und die Einrichtung nach dem Muster ’) H. K. R. Registr. 1721, Februar, Nr. 168. Exp. und 239. Reg. 2) H. K. R. Registr. 1725, Mai, Nr. 145. Exp. 3) H. K. R. Registr. 1725, Mai, Nr. 118. Reg. 56

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