Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
198 Langer. jährlich an Abgaben entrichten. Dies würde, mit Ausnahme von Belgrad, wo die Conscription noch nicht beendet war, ein Jahreserträgniss von 137.814 fl. liefern, während in den drei verflossenen Jahren, trotzdem der Landmann in manchen Districten jährlich 28 bis 30 fl. zahlte, die Gesammteinnahmen durchschnittlich doch nur 88.114 fl. jährlich betrugen. Ferner beantragte er die Einführung eines Grundbuchs, wodurch er an Kaufbriefstaxen, Eigenthums-Uebertragungsgebühren, Abfahrt- und Pfundgeldern, hohe Einnnahmen in Aussicht stellte. Die Besteuerung der eingeführten fremden, namentlich croatischen und steyrischen Weine, die Monopolisirung des Wachs- und Honighandels, die Errichtung von Mühlen auf Staatskosten oder durch Unterstützung von Privatunternehmern, und einen Einfuhrzoll auf Mehl; Besteuerung der im Lande herumziehenden türkischen und griechischen Kaufleute, Branntwein- und Schanksteuern oder Daz, Besteuerung der Fleischhauer und Wirthe, Weidesteuer für das aus der Türkei auf die Weide herübergetriebene Vieh, dann eine Steuer für die zur Eichelmast in die Wälder gestellten Schweine, Verpflichtung der Handelsleute, ihre Waaren ausschliesslich von der mit kaiserlichem Patent vom 27. Mai 1719 privilegirten »orientalischen Compagnie« zu kaufen und ihre Ausfuhr-Artikel an dieselbe zu verkaufen, die Ausnützung der reichen Gold-, Silber-, Blei- und Kupferbergwerke zu Avilar, Stajenik, Rudnik, Parz und Palanka, endlich die Errichtung eines ärarischen Salzverlages würden weitere, ansehnliche Einnahmsquellen ergeben. Ausserdem lenkte der Prinz von Württemberg die Aufmerksamkeit des Hofkriegsrathes auf die ganz unglaubliche Bedrückung und Ausbeutung der Einwohner durch die griechisch-orientalische Geistlichkeit. Diese Anträge wurden sowohl heim Hofkriegsrathe, als auch bei der Hofkammer und in der neoacquistischen Subdelegation wiederholt durchberathen und mittels eines gemeinschaftlichen Vortrages des Hofkriegsrathes und der Hofkammer vom 16. Mai 1722 *) zur Kenntniss des Kaisers gebracht, wobei die genannten Hofstellen zwar die Berechtigung der gemachten Vorschläge in der Hauptsache anerkannten, allein an den, allerdings etwas optimistisch gehaltenen Details, Manches auszu*) H. K. R. Registr. 1722, Juli, Nr. 367. Exped. 44