Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

184 Langer. thailung schon in Privat-Herrschafften und mit respve Ober- und Vice-Gespahnen und Bojaren praeveniret, solchen jedoch keine andere functions-Activitäten oder grösere Salaria auszuweissen oder zu gestatten, alss in Böhaim und Mähren denen Crayss-Haupt- leuthen, in Schlesien denen Landes-Aeltisten, in Oestreich Viertl- Commissarien heygelegt seynd, und übrigete demnach, mit wass für einem Genere contributionum sonach denen in solchen Di- stricten befindlichen mediat oder privat lierrschafftlichen Unter- thanen beleget werden könten, und scheinet dabey, dass aller­dings mit keinem andern oder mehrern als demjenigen, wass denen kays. immediat-Unterthanen, ut supra in distincten Classen zue- gethailet, es wäre dan sach, dass ein anderes Genus collationum unter vorigen Fürsten respectu solcher subalternen Unterthanen schon in praxi stünde und, welches zwar schwähr zu glauben, dem Genio nationis e consuetudine beraits angenehmer wäre, alss dieser neue allerdings leydentliche Antrag, welcher zu praeoptiren stünde, wan solcher auch das quantum contributionale nicht ab- werffen thäte, so vorhin die Fürsten und Woywoden zu erpressen gepflogen, dabey auch in alleweeg der höchsten politischen Notli- durfft ist und bleibet, wider die Excessen der Bojaren und des­potischen Saevitien deren Privat-Obrigkeiten leges corectorias zu statuiren und das Volck in gerechten Schuz zu nehmen, dass solche den Unterschied zwischen christlich- und türkisch­harbarischer Herrschung empfinden, hiemit aber, wie es in Con- rinal-Landen die ratio Status erfordert, zur beständigen Treu an- gespornet, ja angeflammet verbleiben; und weilen auch der sub- delegirten Commission aufgetragen worden, die Ueberleg- und Aus­findigmachung deren Mittlen zum Fortitications-Bau sich angelegen seyn zu lassen, so ist provisorio modo bereits in Servien durch Accordirung eines sogenannten Robots-Geldes von monatlich 2378 fl. 37 kr. ein fundo in Abgaab und Exercitium ge­bracht, welcher in anderen Neo-acquisiticis auch practicabl schei- nete und zum Fortifications-Bau, doch wie in andern Landen unter cameralischer Einnahm und Verrechnung gar wohl zuelänglich wäre . . . Der Antrag der Allgemeinen Hofkammer auf Centralisirung <ler Verwaltung der gesammten Neoacquistica unter einem General­30

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