Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717—1739. 163 wann und wie viel neues Volk sich ansetzen wird wollen, dependirt, so solle es doch indessen die oberwähnte Maxime, das Land in fundos coloniales abzuth eilen und einzurichten, nicht alteriren; oder es mögen auch wohl ein und andere im Land schon wohnhafte Unterthanen über ihre bisherige possessiones noch ein- oder anderen Grund annehmen wollen, welchen ihnen zu verleihen um so viel weniger Anstand sein soll, als die cultura ruralis dadurch erweitert und durch den zu entrichtenden grösseren Zehent Unser proventus Cameralis auch grösser wird............ Unsere Cameral-Einrichtungs-Commissarii sollen in Befolgung Unserer gnädigsten Resolution, kraft welcher im Genuss der Unter­thanen und Rural-Oekonomie man so wenig als möglich von der Art, mit welcher die Türken in hoc genere gewirthschaftet haben, abweichen solle, circa praestationes publicas et proventus dominii terrestris das Werk in eine gute Ordnung stellen und die Urbaria aller Orten dahin einrichten, dass 1. ein jeder eonscribirte Unterthan und Einwohner, der haus­gesessen und weder sub patria noch herili potestate ist, er mag allein oder bei einem Andern (wenn es auch sein Ya'ter wäre) behaust und wohnhaft sein, ein Kopfgeld oder nach dem bisher usitirten Namen Harass mit einem Speciesdukaten, oder statt dessen an Münz so viel als 4 fl. rheinischer Währung bezahlen solle, hiebei anmerkend, dass die erste Collecta dieses Harass’ bei der durch Unsere Cameral-Einrichtungs-Commissarii vorzunehmenden oder anzuordnenden Conscription, sodann aber jedes Jahr in Vor­hinein zu machen sein wird. 2. Solle universaliter der grosse und kleine Zehent Unserem aerario praestiret, dessen Schuldigkeit in das Urbárium eines jeden Dorfes oder Orts, in welches die zehentbaren fundi gehören, ein­verleibt, und wie alle Jahre die Decimation geschehen solle, ange­ordnet werden. 3. So viel Häuser in einem Dorf sind, so viel Wagen Heu oder statt dessen für jeden Wagen Heu zwei Wagen Holz sollen von der Gemeinde des Dorfes zur Disposition Unserer dortigen Cameral-Administration geliefert werden. 4. Von jedem Dorf solle durch die Gemeinde desselben all­jährlich einer der besten Ochsen gegeben und dahin, wohin es Unsere Cameral-Administration befiehlt, verschafft und 9 11*

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