Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 2. (Neue Folge, 1888)

Hauptmann Machalicky: Der Feldzug gegen die neapolitanische Revolution 1821

68 Machalicky. gäbe der Occupations-Armee auseinandersetzte. Beide Documente wurden durch Emissäre und auf sonst tkunliche Weise jenseits der Grenze verbreitet. Das Armee-Commando erliess zugleich die entsprechenden Befehle bezüglich des Verhaltens der Occupations-Armee im Feindes­lande.1) als auf der Grundlage eines wechselseitigen Vertrauens bestehen können. Euer König richtete an sein Volk seine königliche und väterliche Stimme. Er warnte Euch vor den Schrecken eines nutzlosen Krieges, eines Krieges, den Euch Niemand bringt und der nur durch Euer Benehmen herbeigeführt werden kann. Auch die alten und treuen Verbündeten des Königreichs sprachen zu Euch. Sie haben zwar Verpflichtungen gegen ihre eigenen Völker, aber auch Euer wahres und andauerndes Glück ist ihnen nicht fremd und dieses werdet Ihr auf den Pfaden der Pflichtvergessenheit und Empörung niemals finden. Weiset also freiwillig ein Euch fremdes Machwerk zurück und vertrauet Eurem Könige. Euer Wohl und das Seine sind ja unzertrennlich verbunden. Beim Ueberschreiten der Grenzen des Königreichs leitet uns keine feindliche Absicht. Die unter meinem Commando befindliche Armee wird alle Neapolitaner, die treue Unterthanen ihres Königs sind und die Ruhe lieben, als Freunde ansehen und behandeln; sie wird stets die strengste Zucht bewahren und blos jene als Feinde betrachten, welche sich ihr als Feinde entgegenstellen. Neapolitaner! Folget der Stimme Eures Königs und seiner Freunde, die auch die Euren sind. Erwäget das vielfache Unheil, das Ihr durch einen erfolglosen Widerstand auf Euch laden könnt; bedenket, dass die vorübergehende Idee, mit der Euch die Feinde der Ordnung und Ruhe blenden wollen, niemals die Quelle Eurer dauernden Wohlfahrt werden kann.« In einem Anhänge fügte der Commandirende bei, dass jeder friedliche Bürger den Schutz der Armee gemessen und eine Kriegs-Contribution nur jene Gegenden treffen werde, welche sich dem Willen ihres Königs widersetzen sollten. Alle Bedürfnisse für die Armee würden auf Rechnung des Landes gegen regel­rechte, später zu begleichende Quittungen auszufolgen sein. Jene Orte, die sich feindselig verhielten, verlieren jeden Anspruch auf eine Entschädigung; die von ihnen eingehobenen Geld-Contributionen würden zu Gunsten der ruhigen Provinzen verfallen. (Oper.-Journal der Armee, pag. 157.) ') Armee-Befehl Nr. 11 aus Perugia, vom 23. Februar. K. A. 1821, II. 124. (Die Truppen haben die strengste Ordnung und Disciplin zu handhaben; sie dürfen sich nicht vereinzelt Misserfolgen aussetzen. Die Civil-Autoritäten sind zu respectiren, alle friedlichen Bürger als Freunde, alle gegen die Armee agirenden Bewaffneten jedoch als Feinde anzusehen. Dem König ergebene Abtheilungen, welche zu den Oesterreichern übertreten wollen, dürfen nicht entwaffnet werden. Von der Waffe ist erst dann Gebrauch zu machen, wenn der Gegner damit beginnt. Gefangene Milizen sollen entwaffnet und nach Aufnahme des Nationale nach Hause geschickt werden; sie sind aber für den Fall eines abermaligen Auf­greifens mit dem Tode zu bedrohen.)

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