Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 2. (Neue Folge, 1888)

Hauptmann Machalicky: Der Feldzug gegen die neapolitanische Revolution 1821

Der Feldzug gegen die ueapolitanisclre Revolution 1821. 57 den Regenwetters sehr schlecht wurden und hur nach vorangegangener Recognoscirung benützt werden konnten. Bevor noch der Strom übersetzt und damit der Feldzug eröffnet wurde, erliess G. d. C. Frimont einen Armee-Befehl, worin er, entsprechend den eigentümlichen politischen Verhältnissen, die friedliche Aufgabe der Armee hervorhob und den gutgesinnten Landesbewohnern vollen Schutz versprach.') In einem zweiten Armee-Befehle wurden die Detail-Directiven für die Durchführung der Märsche ausgegeben.2) Zugleich ging der Armee-Intendant, ]) Armee-Befehl Nr. 1. Padua, am 4. Februar. Die von Seiner Majestät dem Kaiser meinem Oberbefehle anvertraute Armee überschreitet die Grenze des Vaterlandes im Sinne des Friedens. Ereignisse, welche den Frieden von Italien störten, haben allein die Ver­anlassung zu unserem Marsche gegeben. Wir ziehen nicht wie im Jahre 1815 gegen einen verwegenen Feind; alle treu und gut Gesinnten im Königreiche Neapel werden unsere Freunde sein. Die Pflicht der Offleiere und der Soldaten ist es, strengste Ordnung zu beobachten; die meinige, sie aus allen Kräften zu handhaben. Meine unerlässliche Sorge auf dem Marsche sowohl durch die friedlichen Staaten Italiens als bei dem Einrücken des Heeres in das Königreich Neapel wird dahin gerichtet sein, demselben den Ruhm der Mannszucht und der Ord­nungsliebe zu bewahren, den das Heer bereits zwischen den Jahren 1815 und 1817 in denselben Gegenden, welche wir nun betreten, sich erworben hat. Nur Feinde der Kühe ihrer Mitbürger und Kebellen gegen die Gesin­nungen ihres Königs können sich uns entgegenstellen. Sollten sie auch Andere znm Widerstande verleiten, so werden sie uns in der Erreichung des uns vor­gezeichneten heilsamen Zieles nicht aufhalten. Die Folgen ihres Unternehmens würden auf ihre Häupter und nicht auf jene der ruhigen Bürger fallen. Wenn es ehrenvoll ist, in geschlossenen Schlachten den Beruf des Kriegers zu erfüllen, so erfüllt er nicht minder eine ehrenvolle Pflicht, wenn er die all­gemeine Ruhe gegen die Angriffe einzelner Uebelgesinnter sichert. Unser Kaiser zählt auf uns. Wir werden Sein Vertrauen, den Ruhm Seines Heeres und unser Pflichtgefühl auch diesmal zu rechtfertigen wissen. 2) Der Armee - Befehl Nr. 2, Padua am 4. Februar, verfügte, dass während des Marsches die Cavallerie, so lange als möglich, an der Tete der Colonnen bleiben sollte; 1000 Schritte hinter den Truppen hatten die Bagagen, Packpferde und das Colonnen-Magazin anzuschliessen. Zur Nachtruhe sollten die Truppen, wo immer thunlich, Cantonnirungen und nur ausnahmsweise Frei­lager nächst den Ortschaften beziehen; weniger als eine Compagnie durfte dabei sieht detachirt werden. Jede Brigade hatte ein Bataillon, die Cavallerie etc. ein Drittel ihrer Abtheilungen, als Bereitschaft auszuscheiden. Die Requisition von 'Lebensmitteln durfte, bei strenger Strafe, nur im factischen Nothfalle und selbst dann nur »im gütlichen, einvernehmlichen Wege«, erfolgen. (K. A. 1821, II. 20.)

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