Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Duncker: Die Capitulation Breslau's am 3. Januar 1741

192 Zur Capitulation Breslau’s am 3. Januar 1741 Nr. 1. Pro Memoria. Was die beyden Abgeordneten von Ihro Königl.: May.: in Preussen der k. Herr Obrister von Posadovvsky und der Herr Obrister von Bork dem Herrn Raths Praesidi und einigen dazu ex gremio Magistratus gezogenen vorgetragen. Nomine Sr. Königl.: Mayst. von Preussen hätten obenbenannte Abgeordnete nach vorgezeigter und in Ihrer Gegenwarth abgelesenen Volmaclit vorzutragen, dass Sr. Königl.: Mayst. nach dero auf Schlesien bekannter massen habenden, und künfftig noch mehr bekant werdenden praetension, sich genöthiget gesehen, dero trouppen in dieses Hertzogthumb einrücken zu lassen, hätten also Sie Abgeordnete dahin bevol- mächtiget, das Königl: Worth dem Magistrat und der Stadt Breslau abzugeben, dass Sie keines weges als Feind, sondern als Freund an gekommen, also die Stadt bei allen Ihren Privileges, Gerechtigkeiten, Gewohnheiten, und allem Ihren Wesen, wie es anjetzo beschaffen wäre, zu lassen, und zu schützen, niemahls einige Guarnison oder trouppen auch keinen Mann darein zu legen. Sie hoffeten und verselieten sich also wiederumb, dass der Magistrat und die Bürgerschafft keine Ombrage über die an- näherung der Regimenter, welche Sie in die Vorstadt verleget, oder noch verlegen würden, maciién würden, anbey verlangten Se. Königl.: May. vor dero allerhöchste Persohn mit 30 oder 40 von Ihren Gens d’armes sich nach belieben in die Stadt sicher herein begeben und wieder hinaus passiren zu Können. Vivres vor dero trouppen vor baare bezahlung zu bekommen, und in der Vorstadt ein Magazin zu Ihrer Bedürff- niss anzulegen und mit der dazu benötliigten Wache versehen zu lassen. Da dan so bald Se. K. Mayst. hierüber die genügliehe Erklärung erhalten würden, ohne Verzug der grösste Theil der hier stehenden Regimenter weggezogen und vorbey marchiren würden. Nachdeme Praeses und Deputati Magistratus sich ein Spatium aussgebethen, umb es mit dem Collegio und der Bürgerschafft zu communicieren, ist solches von beyden Hhh. Gevolmächtigen biss auff morgen umb 10 Uhr zugestanden worden, welche indessen im goldenen Baum darauff zu warten sich anheischig gemachet, und noch beygefüget, wie Se. Königl: May. sich gnädigst verseheten, dass Magistratus die Gegen-Declaration dero allerhöchsten Persohn auch selbst durch Deputirte abgeben lassen würden. Nr. 2. Demnach Sr. Königl: Mayst. in Preussen, Unser allergnädigster Herr den beyden Obristen von Bosadowsky und von Borck allerhöchst committiret haben, nach Breslau zu gehen, um der Stadt daselbst in Höchst-Deroselben Nahmen ein und anderes zu pro- poniren, darüber zutractiren, auch das erforderliche zu verabreden und zu schliessen: Als autorisiren und bevollmächtigen Höchstgedachte Sr. Königl: Mayst. hierdurch obbenante Dero Obristen Krafft dieses, von Höclistderowegen solche Propositiones der Stadt Breslau vorzutragen, darüber zu conferiren, auch dem Befinden nach zu schliessen; Und gesinnen dannanhero an alle diejenigen mit welchen dieselben in gedachter Stadt zu handeln und zu tractiren haben, hiermit Allergnädigst, demjenigen so in Höchst- deroselben Nahmen sie proponiren werden vollkommenen Glauben beyzulegen. Gestalten dann mehr-Höchstgedaclite Seine Königl. Majestät alles dasjenige, so mehr ernannte Obristen mit denenselben verabreden und concludiren werden, genehm zu halten und zu ratihabiren, hierdurch allergnädigst und bändigst versicheren. Gegeben im Haupt-Quartier zu Pilssnitz den 1. Januarij 1741. L. S. Friedrich.

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