Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Gömöry von Gömör: Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Coratien während sieben Friedensjahren

während sieben „Friedensjahren“ von 1575 bis 1582. 159 In dem Berichte über den Türken-Angriff auf Hrastowitz heisst es: „dass sich die Besatzung wacker gegen den überlegenen Angriff gehalten habe.“ Bei dieser Affaire wurde „der Leib der Frau von Eberau (Erdödy, Witwe des Banus) von den Barbaren bis nach Dubicza geschleift“. Auch der Monat Mai war überreich an Drangsalen. Die Türken verwüsteten Letenye, Szt. György und Bechechely (Becsehely im Zalader Comitat), dann Poliach (wahrscheinlich Bolhás) und Biclie (Bize, auch Biseg im Sümegher Comitat). „60 Rosse, 400 Rinder und 50 Unterthanen fielen ihnen zur Beute.“ Inzwischen plünderte der Beg von Gran das Dorf Tormes (Tormos) nächst Neutra, „schleppte 50 Mädchen und Knaben in die Gefangenschaft und zerstörte Gethe (Gedevár) in der Gömörer Gespanschaft.“ Diese den Frieden so arg verletzenden Vorfälle veranlassten den Kaiser, einen „Verordneten Rath“, bestehend aus dem Hofkriegs- rathe, einigen ständischen Verordneten der Erbländer, unter der Leitung der beiden Erzherzoge Karl und Ernst nach Wien einzuberufen, um die nothwendigen Vertheidigungs-Vorkehrungen, sowohl für Ungarn, als auch für die croatisch-windischen Landesgrenzen zu treffen '). Besondere Instructionen an Erzherzog Karl, Regenten der inner­österreichischen Lande und Dispositionen des Kriegsrathes, behufs Aufstellung eines Contingentes an der Donau und in den Bergstädten vervollständigten die diesfälligen Massnahmen. Wie sehr man am Wiener Hofe stets bestrebt war, gegenüber der Pforte jeden Anlass einer wie immer gearteten Friedensstörung zu vermeiden, geht aus einem Erlasse des Erzherzogs Karl an das Agramer Dom-Capitel hervor, worin es heisst: „dass man leider in Erfahrung brachte, dass sich einige Beamte und Unterthanen, in Gemeinschaft mit den Leuten der Witwe des Banus Erdödy und den Soldaten von Ivanic zu Wasser nach Dubitza begeben und daselbst einige Häuser der Türken niedergebrannt haben.“ Eine solche Verläugnung der Menschennatur, alles Ungemach ruhig hinzunehmen, konnte aber den armen Bewohnern der Grenz- districte wohl kaum zugemuthet werden und dennoch wurden alle Repressalien in dieser Richtung hin strenge untersagt. Denn in dem bezüglichen Schriftstücke heisst es weiter: „Solche Handlungsweisen widersprechen den ausdrücklichen und oft wiederholten Befehlen *) *) Diese militärische Fürsorge, keine neue, war schon in den Zeiten Karl V. und Ferdinand I nothwendig geworden. Auf dem böhmisch-österreichischen Landtage zu Prag 1572 hatte man zu diesem Ende bereits einen gemeinschaftlichen Ver- theidigungsplan festgestellt. Kriegs-Archiv w. M., 23. Abth. 85.

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