Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1884)
Major Edlen von Angeli: 1812. Die Theilnahme des k. k. österreichischen Auxiliar-Corps unter Commando des G. d. C. (später Feldmarschalls) Fürsten Carl zu Schwareznberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland
Unter solchen Verhältnissen, wo bei der strengen Kälte und den gänzlich verwehten Strassen ') jede verkehrte Bewegung ebenso verderblich für die eigenen Truppen, als nachtheilig für den Rückzug der grossen Armee gewesen sein würde, war es ausserordentlich schwer, einen Entschluss zu fassen.“ Bei den weiteren Operationen liess sich Fürst Schwarzenberg nur von dem Bestreben leiten, sich dem Schauplatze der Ereignisse so rasch als möglich zu nähern und der französischen Armee nach Kräften nützlich zu werden. Allerdings lag seinem Calcttl die Voraussetzung zu Grunde, dass die Russen nicht über die Landesgrenzen Vordringen würden, eine Annahme, die sich nicht erfüllte; er theilte jedoch diesen Irrthum nicht allein mit dem französischen Hauptquartiere, sondern auch mit Kutusof; erst das Rescript des Kaisers Alexander, ddo. Petersburg, 2. December (a. St.), ordnete die Verfolgung des Feindes über die Reichsgrenzen hinaus an *). Wie sehr übrigens die Operationen des Auxiliär-Corps den Erwartungen des französischen Hauptquartiers entsprachen, drückt der Fürst von Neufchätel in seinem Schreiben an den Fürsten Schwarzenberg, ddo. Stallupöhnen, 17. December, in unzweideutiger Weise aus: „ . . . S. M. me charge de Vous mander, qu’Elle approuve entiérement le résolution que Vous manifestez de manoeuvrer sur Grodno et Bialystok, et de couvrir et défendre Varsovie. Ces dispositions se trouvent parfaitement conformes aux instructions que je Vous ai déja adressées.“ Die Schlussoperationen des Auxiliar-Corps concentrirten sich in den Vorkehrungen zur Sicherung Warschau’s und enthalten wenig des Interessanten, aber sie boten einer voreingenommenen Kritik den Anlass zu der Behauptung, es hätte Fürst Schwarzenberg zum Schaden der Alliirten seines Kaisers insgeheim mit den Russen pactirt, so dass zuletzt die Feindseligkeiten im beiderseitigen Einverständnisse nur mehr zum Scheine fortgeführt wurden. Möchte ein solches Vorgehen nicht nur politisch, sondern in diesem Falle vielleicht auch durch die Verhältnisse gerechtfertigt erscheinen, vom Standpunkte des Soldaten aus betrachtet, bliebe es doch immer ein Verstoss gegen die militärische Ehre, ein Makel, der umsomehr zurückgewiesen werden muss, als er durch nichts begründet ist. Das Verhalten der Russen gegen die österreichischen Truppen zu Ende des Krieges mag allerdings geeignet gewesen sein, einem solchen Vorwurfe den Schein einer Berechtigung zu verleihen; vielleicht lag es auch im Interesse Russlands, die Welt an eine, bereits auch auf die militärischen Operationen Einfluss nehmende Annäherung von Seite Österreichs glauben *) Mit Befehl, ddo. Slonim, 9. December, wurden die Präfecten angewiesen die Wegrichtungen durch Stangen bezeichnen zu lassen. 2) Bogdanowitsch III. Seite 331. Mittheilungen des k. k. Kriegs-Archivs. 1884. 6