Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1884)

Major Edlen von Angeli: 1812. Die Theilnahme des k. k. österreichischen Auxiliar-Corps unter Commando des G. d. C. (später Feldmarschalls) Fürsten Carl zu Schwareznberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland

48 1812. Kriegsgescliiehtl. Studie über die Theilnahnie des k. k. österr. Auxiliar-Corps machen. Fleisch und Fourage fand sich allerdings fast immer, oft sogar auch in überflüssiger Menge, dagegen war der Mangel an Brot ein beinahe stetiger, da der Abgang an Bäckereien es auch in dem Falle unmöglich machte, dieses Hauptnahrungsmittel dem Soldaten zukommen zu lassen, wenn das Naturproduct in genügender Qualität vorhanden war. Schon am 16. August waren die Truppen einige Tage ohne Brot, und war keine Aussicht, dasselbe in nächster Zeit beizuschaffen, so dass Erdäpfel und anderes Gemüse, welches im Requisitionswege beizuschaffen war, als Ersatz dienen mussten. Häufig musste die fehlende Brot- durch eine Fleischration ersetzt werden, und während des Auf­enthaltes in Pultusk erhielten die Truppen statt vier Brotrationen, fünf Pfund „gutes, gebeuteltes Backmehl“, wovon sie sich in .den Cantonnements das Brot selbst zu erzeugen hatten. Scharf tritt der Contrast zwischen den Voraussetzungen und der Wirklichkeit in dem Berichte hervor, den Fürst Schwarzenberg am 7. November an den Kriegs-Präsidenten Grafen Bellegarde richtet: „. . . . Ich habe zwar dem Officier, gleich der gemeinen Mannschaft, die Etapen-Verpflegung, das ist zu seiner Brot- und Fleischportion auch Zugemüse und Brannt­wein bewilligt. Der selbst auf die frugalste Nahrung gewöhnte Officier entbehrt das Brot doch schwer und bedarf zur Erhaltung seiner Kräfte, wenn auch nur manchmal, eines Trunkes Wein. Der erste Artikel wird aber durch seine manchmalige, der zweite ist durch seine gewöhnliche Seltenheit und einen hohen Preis fast unerschwinglich.“ Es kann nicht Wunder nehmen, wenn unter solchen Verhält­nissen es an Ausschreitungen und Excessen nicht fehlte, die sonst in den Reihen der k. k. Truppen nur als seltene Ausnahmsfälle vor­kamen. Der ungeheure Train, den dieses Verpflegssystem an und für sich bedingte und der noch durch das Bestreben der Einzelnen, sich vor Mangel zu schützen, in illegaler Weise vermehrt wurde, blieb fast immer weit hinter den Colonnen zurück und wurde zum Sammel­plätze von Maraudeurs und truppenscheuem Gesindel aller Art, das sich der abscheulichsten Gewaltthaten schuldig machte. Diesen That- sachen gegenüber erscheint denn auch die drakonische Strenge gerecht­fertigt, mit der Fürst Schwarzenberg den guten Ruf der k. k. Armee gegen den Nachtheil zu schützen suchte, den das verwerfliche Gebahren Einzelner hervorrief. Auf Raub, Plünderung und überhaupt jeden Excess wurde die Strafe von 100 Stockstreichen, eventuell der Tod durch Erschiessen gesetzt; der Generalgewaltige und mobile Colonnen durchstreiften den Rayon des Corps und vollzogen an den Schuldigen die Strafe unmittelbar; jeder selbständige Commandant hatte das Recht, innerhalb seines Bereiches standrechtmässig gegen die Excedenten zu verfahren. Um den Unregelmässigkeiten beim Train zu steuern, ordnete Fürst Schwarzenberg an, dass alle, ohne Berech­tigung gehaltenen Fuhrwerke, insbesondere sämmtliche Wagen der

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