Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

IV. Der bayerische Erbfolgekrieg 1778—1779. 397 Deductionen entgegen hielt2). Es handle sich darum, schrieb der König, zu erfahren, ob ein Kaiser nach eigenem Willen über die Reichs lehen verfügen könne. Würde dies bejaht, so müssten alle diese Lehen Timars auf Lebenszeit werden, welche der Sultan nach dem Tode der Besitzer verschenkt. Dies sei aber den Gesetzen, Gewohnheiten und Gebräuchen des römischen Reiches entgegen. Als Mitglied des Reiches und Mitfertiger des Vertrages von Hubertsburg, in welchem sich auf den westphälischen Frieden berufen wird, sehe sich der König direct verpflichtet, die Immunitäten, Freiheiten und Rechte des'germanischen Staatskörpers, sowie die Wahlcapitulationen aufrecht zu erhalten, da letztere die Macht des Reichsoberhauptes einschränken, um die Miss­bräuche zu beseitigen, die der Kaiser durch seine Vorrechte begehen könnte. Er — der König — habe durchaus kein persönliches Inter­esse bei der Sache, aber der Kaiser müsste ihn seiner Achtung un­würdig halten, wenn er zugäbe, dass das Reichsoberhaupt nach seiner Willkür mit Reichslanden verfahre, und wenn er die Rechte und Frei­heiten opferte, die er selbst und seine Mitkurfürsten von ihren Vor­fahren ererbten. Dem Könige würde es gewiss sehr hart fallen, gegen einen Fürsten von so vorzüglichen Eigenschaften zu kämpfen, den er persönlich achte. Er sehe sehr wohl ein, wie gelegen Bayern dem österreichischen Hause wäre; aber da diesem jedes Recht zu dessen Erwerb fehlte, so müsste man durch Äquivalente den Herzog von Zweibrücken entschädigen und den Kurfürsten von Sachsen, der von seinen auf 37 Millionen Gulden erhobenen Ansprüchen zu Gunsten des Friedens herabgehen würde, schadlos halten. Zu solchen Pro­positionen würde der König, wenn man auf den Herzog von Mecklen­burg nicht vei’gesse, mit Freuden mitwirken. Die Nachfolge seines Hauses in den fränkischen Markgrafthümern sei übrigens ein der in Rede stehenden Streitfrage ganz fremder Gegenstand. Die Rechte des königlichen Hauses seien so legitim, dass Niemand selbe streitig machen könne etc. Kaiser Josef erwiderte dieses Schreiben von Littau, am 16. April; er hob hervor, dass der König bezüglich der bayerischen Erbfolge in einem Irrthume sich befände, und sagte dann weiter: In Allem, was bisher in Bayern geschehen, habe nicht der Kaiser, sondern der Kur­fürst von Böhmen und Erzherzog von Österreich gehandelt, welcher als Mitstand seine Rechte von seinem Mitstand undNachbarn, dem Kurfürsten *) Über ein von Senkenberg in den Papieren seines Vaters aufgefundenes Document, kraft dessen der Herzog Albert V. von Österreich seinen Ansprüchen auf Niederbayern angeblich entsagt haben soll, auf welche Urkunde die Minister des Königs zur Formulirung der preussischen Anklageakte gegen österreichische For­derungen sich vornehmlich berufen, sprach sich Fürst Kaunitz im Tone tiefer Entrüstung folgendermassen aus: „Wozu nützen alle Acten, mit Sorgfalt aufgeho­bene Urkunden, wenn zuletzt über die heiligsten Verträge nach der Copie einer Copie, deren Original nirgend aufgefunden worden, Rechtens entschieden werden soll?“ Mittheilungen des k. k. Kriegs-Archivs. 1882. 28

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