Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

358 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. Januar die an den Grenzen marschbereit stehenden Truppen, in Ge- sammtstärke von 16 Bataillonen, 10 Escadronen und 80 Geschützen, ungefähr 15.000 Mann, den Befehl, in drei Colonnen unter den Gene­ralen Langlois und Graf Kinsky bei Braunau und Schärding über den Inn und durch den Pass von Waldmünchen in Bayern einzurücken und einerseits die Österreich vertragsmässig zugefallenen, andererseits die noch streitig gebliebenen Gebietstheile zu besetzen. Eine vierte Colonne Reichstruppen marscliirte, unter Commando des FZM. v. Ried, aus dem fränkischen und schwäbischen Kreise in die Herrschaft Mindel- heim westlich von Augsburg ein. Die kurbayerische Armee, aus unge­fähr 10.000 Mann bestehend, setzte der Occupation keinen Widerstand entgegen; das Land war ohne Vertheidigung; es besass keinen einzigen wehrfähigen Waffenplatz und das Volk jubelte den einrückenden k. k. Truppen entgegen, indem es an den Besitz- und Herrenwechsel grosse Hoffnungen knüpfte. Nach Vollziehung der Occupation Bayerns berief der Staats­kanzler Fürst Kaunitz am 20. Januar sämmtliche bei dem kaiserlichen Hofe in Wien beglaubigte Gesandte der fremden Mächte zu sich und setzte sie von dem fait accompli mittelst folgender Note in Kenntniss: Die dem kaiserlichen Hofe auf einen Tlieil des bayerischen Nach­lasses zustehenden Rechte sind von dem Kurfürsten in Verhandlungen anerkannt worden. Da man während letzterer erfahren, Kurpfalz habe, kraft seiner Patente, von ganz Bayern Besitz ergreifen wollen, wurde aus nöthiger Vorsicht eine angemessene Truppenstärke nach Bayern vorgeschoben *). Bald nachher sei das obwaltende Missverständniss beho­ben und ein Übereinkommen mit dem Kurfürsten getroffen worden, dem­zufolge der weitere Vormarsch der k. k. Truppen sistirt werde. Ähnliche Mittheilungen wurden auch dem Reichstage in Regensburg­gemacht. Der preussische Hof beantwortete diese Mittheilung Österreichs am 6. Februar mittelst einer Note, worin das Recht des kaiserlichen Hofes zum Abschlüsse der Convention und Besetzung Bayerns in Zweifel gezogen und schliesslich erklärt wurde, der königliche Hof gebe sich der Erwartung hin, der Kaiser werde nicht fortfahren, die Reichslehen durch österreichische Truppen zu besetzen, und über selbe anders als der Wahlcapitulation gemäss, in Übereinstimmung mit den Kur- und sonstigen Reichsfürsten, verfügen. Der König könnte, angesichts so vieler Acte, welche in ihrem Gefolge die Verfassung der ersten Kurfürstenthümer und das ganze Machtgleichgewicht im deutschen Reiche über den Haufen werfen würden, nicht gleicligiltig bleiben, sondern müsste als Kurfürst und Reichsmitstand, dann als Theilhaber und Gewährleister des Westphälischen Friedens sich daran betheiligen. *) Vergleiche Seite 355.

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