Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)

Original-Briefe König Friedrich's II. im k. k. Kriegs-Archive zu Wien

Originalbriefe König Friedrich’s II. im Kriegs-Archive zu Wien. 347 Nr. 2. An den Commandeur des Flanss’schen Regiments zu Glatz. Post scriptum. Da das Regiment von Flanss vorerst noch einige Zeit lang seine Quartiere in Glatz haben soll, so soll der Commandeur dieses Regiments daselbst ebenfalls alle gute Ordnung und Mannszuclit auf’s schärfste halten und werden alle Gewalttätigkeiten und Geld-Schneidereien, sowohl in denen Städten, als auf dem platten Lande, ohne Unterscheid bei Cassation verboten. Übrigens soll die Guarnison in Glatz allemal mit scharf geladenem Gewehr auf die Wacht ziehen, und muss der Mann 30 scharfe Patronen zusammengewickelt in der Patrontasche haben, auch der Dienst sonst mit eben solcher Exactitude geschehen, als wenn es mitten im Kriege wäre. Die Thore der Stadt sollen niemals geöffnet werden, ehe die dazu gegebenen Huszárén exacte patrouillen auf */4 Meile Weges weit verrichtet haben; dergleichen patrouillen dann auch des Abends beim Thorschluss ebenfalls wieder geschehen müssen; auch soll nichts in die Stadt eingelassen werden, als was vorher wohl visitiret worden. Verdeckte, auch andere beladene Wagen müssen allemal exact angehalten und alles an den Thoren wohl und genau visitiret werden, ehe sie der Officier aus- oder einfahren lässt, An den Markttagen soll allemal ein starkes Piquet commandiret werden, welches wohl dahin vigiliret, dass unterm Vorwand der zu Markte kommenden Bauern sich keine verdächtigen oder gewaffneten Leute einschleichen mögen. Der Commandeur des Regiments muss auch sonst gegen alle Überfall der­gestalt auf seiner Hut sein, dass er durch gute praecautiones dergleichen nicht zu besorgen habe; derentwegen um die Mauer und über die Thore, wo es sich hinschicket, echafautagen müssen gemacht werden, auch einer jeden Compagnie um den Wall oder Mauer ihr Alarm-Platz anzuzeigen ist, damit bei entstehendem Überfall, vom Officier an bis zum Gemeinen, ein jeglicher seinen Posten wisse, den er zu defendiren hat. Auch soll der Commandeur des Regiments fleissige Correspondanee auf den Grenzen halten, damit er von allen Mouvements der Nachbarn, solche Mouvements mögen noch so gering sein, wie sie wollen, informiret werde, wovon Er Sr. königlichen Majestät sodann monatlich einen gründlichen Rapport abstatten soll. Dafern aber was extraordinaires vorfällt, muss davon sonder allen Anstand berichtet werden. Er soll sich auch exacte und accurate Karten anschaffen von den Ländern, welche an Sr. königlichen Majestät schlesische und Glatzer-Lande angrenzen und worauf insonderheit auch alle nachbarlichen Gebirge, Waldungen, Wege, Pässe, Schlupfwinkel und Fuss- steige marquiret zu finden und muss alles, so viel es sich mit einer guten Manier nur immer thun lässt, durch Officiers von den Huszárén, Jäger, Schlächter und andere dazu geschickte Leute dergestalt recognosciret, werden, dass ihm kein Baum da herum fremd sei; jedoch aber sollen die Huszaren- Patrouillen niemals Sr. königlichen Majestät Grenzen überschreiten und muss im Übrigen alle gute Einigkeit und Frieden mit den Nachbarn bestens zu unterhalten gesucht, werden. Im Lager bei Kuttenberg, den 20. Juni 1742. (gefertigt) F r i e d r i c h.

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