Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Beigabe (1879)
8 Eine Erwiderung auf die in der „Allgemeinen Militär-Zeitung“ erschienene 6. der Militär -Maria Theresien-Orden von Hirtenfeld. 2 Bände. Wien 1857; 7. Militär-Conversations-Lexikon von W. E. H. von der Lülie. 8 Bände. Leipzig 1833—1841. Aus diesen Quellenwerken lässt sich gewiss Zuverlässiges entnehmen; vornehmlich aber ist cs das ebenso geistvolle als gediegene Werk Arneth’s, welches eine überraschend grosse Zahl hochinteressanter und actenmässig beglaubigter Detail-Schilderungen aus der Zeit Maria Theresia’s enthält. Aus demselben tritt ein strahlender Frauen- und Regenten-Charakter jedem Leser entgegen. Was nun das in der „Charakteristik“ enthaltene Urtheil über die österreichische Armee betrifft, so stellt Herr v. We d el s taed t die Behauptung voran: „dass alle österreichischen Feldherren in ihren „Entschlüssen durch den langsamen Gang aller Verhandlungen mit „dem „Hofkriegsrathe“, und manche Intriguen, welche vom Hofe bis „in’s Feldlager hinein spielten, bedeutend beeinflusst worden sind“. Der Ausfall gegen den Hofkriegsrath findet sich in den meisten Werken, welche sich die Besprechung von Feldzügen, an denen Österreich betheiligt war, zur Aufgabe gestellt haben. Er tritt immer wieder und in der Regel mit so absoluter Bestimmtheit auf, dass er nachgerade die Kraft eines Dogma’s angenommen hat und von Jedermann unbedingt als solches acceptirt und geglaubt wird. Und doch ist nichts falscher, nichts unmotivirter, als die gläubige Hinnahme dieser, nur durch oftmalige und stets gleich zuversichtliche Wiederholung propagirten und schliesslich allgemein und von Jedermann als richtig hingenommenen Behauptung! Die Macht der Gewohnheit ist in den meisten Fällen gar nicht hinreichend gekannt und gewürdigt. Es erscheint nichts schwieriger, als Menschen dazu zu vermögen, aus Ideenkreisen herauszutreten, in denen sie sich lange bewegt haben, oder Formen aufzugeben, die ihnen durch vieljährigen Gebrauch lieb geworden sind, wenn die Ideen sich auch überlebt, und die Formen längst die Berechtigung verloren haben. Der Hofkriegsrath war zur Zeit des siebenjährigen Krieges, ebenso wie zu jener des grossen Prinzen Eugen, im Wesentlichen nichts Anderes, als was er, in der durch die Verhältnisse der Zeit gebotenen veränderten Form, auch heute ist: eine Central-Behörde, welcher die Ausrüstung des Heeres, die Sicherstellung seiner zahlreichen, zur taktischen Verwendung der Truppen im Frieden und im Kriege erforderlichen Bedürfnisse, das Ergänzungs- und Nachschubswesen u. s. w. übertragen ist. Zu gedachter Zeit aber war ihm weder ein director, noch ein indirecter, entschei