Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)

Die Occupation der Hercegovina

280 Vom Einmärsche bis zur Besetzung von Mostar. Rücksicht auf einen zu gewärtigenden Widerstand das 7. Jäger- Bataillon angewiesen, über Vitina gegen Ljubuski vorzugehen, in welcher Richtung auch die Vereinigung mit der über Humac vor- rtickenden Brigade Oberst Klimburg zu suchen war. Die schwere Batterie blieb so wie die sämmtlichen Trains wäh­rend der Vorrückung am rechten Ufer und hatte erstere eine solche Stellung zu nehmen, welche eventuell die Geschützwirkung gegen Ljubuski ermöglichte. Während der Nacht vom 1. bis 2. August hatte die 8./II. Genie- Compagnie die Herstellung der Brücke ausgeführt, und um 8 Uhr Früh überschritt die 2. Gebirgs - Brigade, gefolgt von der ersten, den Fluss. Bei Beginn der Vorrückung erschien der Commandant von Ljubuski (ein Hauptmann der ottomanischen Cordons-Truppen) vor FML. Baron Jovanovic und überbrachte ihm den nachfolgenden, in türkischer Sprache abgefassten Protest des Gouverneurs von Bosnien: „An Se. Excellenz den General Jovanovic, Commandanten in der österreichisch-ungarischen Provinz Dalmatien! „Dass am 20. Juli (a. St.) 1878 die unter Commando des Generals Philippovic stehende Truppen-Division die bosnische Grenze, und heute die unter Ihrem Befehle stehende XVIII. Truppen-Division bei Ljubuski die Grenze überschritten habe, wird von dem in Mostar residirenden österreichisch-ungarischen Consul officiell und schriftlich angezeigt. „Auch von unserem, in Ljubuski befindlichen Commandanten trifft das Telegramm ein, dass die genannte Division unsere Grenze heute um 7 Uhr überschritten habe. „Da diese Truppen in die Provinzen Bosnien und Hercegovina auf Grund eines Vertrages und einer Verbindlichkeit in der Absicht einrücken, diesen Provinzen Ruhe und Ordnung zu bringen, die Flücht­linge zurückzuführen, sie anzusiedeln und ihnen Lebensbedingungen zu verschaffen, bevor noch von Seite der Hohen Pforte der österrei­chischen Regierung die Ausführung dessen übertragen wurde, entsteht die Nothwendigkeit, auf Befehl der Hohen Pforte dagegen officiell zu protestiren und die kaiserlich türkischen Truppen in ihren Garnisons­orten zu belassen. „Was die ansässigen Bewohner betrifft, sind sie bis zu dieser Minute in ausserordentlicher Furcht, sowohl im Vilajet Bosnien, als auch in dem an dieses angrenzenden Rumelien. „Bis heute sind schon sehr viele Soldaten desertirt und man wird in der Annahme bestärkt, dass sie mit den Einwohnern gemein­schaftliche Sache machen; aus diesem Grunde können sie nicht als reguläre Truppen betrachtet werden. „Da ich bis jetzt keinen Befehl, betreffend eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen und das Einrücken des österrei­chischen Militärs erhalten habe, und die kaiserliche Grenze, der Hoff­nung entgegen, vor dem Eintreffen eines auf die Vereinbarung bezüg­lichen Befehles überschritten wurde, in Folge dessen Widerstand,

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