Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)
Operationen der Haupt-Colonne bis Zenica-Vitez
Marsch von Zepée bis zur Vereinigung der VI. und VII. Division bei Zenica-Vitez. 159 Corps-Hauptquartier und Stabsquartier der VI. Infanterie-Truppen- Division mit der 1. und 3. Gebirgs-Brigade bei Zepce; die 2. Gebirgs- Brigade mit der Corps-Artillerie und einem Tbeile des II. Nachschub- Staffels (kleiner Train, Tragtliier-Escadron Nr. 1, Divisions- und Corps- Munitionspark, Pionnier - Zeugs - Reserve, Schanzzeug-Colonne Nr. 13, Verpflegs-Colonnen Nr. 60 und 6, Feld-Bäckerei) bei Maglaj und Han Mosevac. Die 39. Infanterie-Brigade mit der halben Verpflegs-Colonno Nr. 20, */5 Feld-Verpflegs-Magazin, Munitions-Colonne Nr. 2/XII, Reserve-Zug der Fuhrwesens-Reserve-Escadron Nr. 48, Reserve-Zug der Tragtkier- Escadron Nr. lv bei Doboj. Die bei Zepce lagernden Brigaden sammelten ihre sämmtlichen Abtheilungen auf dem gemeinsamen Biwakplatze und lösten im Verlaufe des Nachmittags die Vorposten ab. Die bisherigen Erfahrungen hatten gezeigt, dass in einem gebirgigen, von einem fanatisirten Volke bewohnten Lande, wie Bosnien, und in einem deíiléreichen Terrain, wie das Bosna-Thal, es nicht genüge, die lagernden Truppen mittelst Vorposten in der Front und auf den Flügeln allein zu decken, sondern dass eine förmliche kreisförmige Vorposten-Aufstellung um das Lager zu nehmen sei. Es erstreckte sich daher die am 8. August rectificirte neue Linie der Sicherheits-Truppen von der Bosna mit der Front gegen Norden im Halbkreise über Vinisce, Velja planina, Zepackovbrdo, beiderseits der Strasse und des Weges Zepce-Maglaj und Zepce- Ponjevo, westlich des Ortes bis Papratnica und von da flussabwärts bis zur Krivaja-Mündung. Der Hauptposten befand sich beiv der Karaula nördlich Zepce. Auf dem nördlichen Abhange des Zepacko brdo hatte das 4. Bataillon des Reserve-Regimentes Nr. 27, auf dem südlichen Abhange das 1. Bataillon des Linien-Infanterie-Regimentes Nr. 52, am 8. Nachmittags die Vorposten bezogen. Ausser dieser den Verhältnissen entsprechenden Einrichtung des Vorpostendienstes ordnete das Corps-Commando ferner an, dass jedesmal nach dem Einrücken in das Biwak eine kurze Alarm- Disposition mit Berücksichtigung aller unter den obwaltenden Verhältnissen nothwendig erscheinenden Momente der Lagersicherung auszugeben sei. Auch gab es Verhaltungen, wie sich gegenüber den bewaffneten Muselmanen und Christen, welche den Lagerbereich betreten, zu benehmen, der erhöhte Marschsicherungs-Dienst zu handhaben, die Requisitionen einzuleiten und durchzuführen, überhaupt wie die Landesmittel zu militärischen Zwecken, namentlich zur Beschaffung und Vermehrung des Verpflegsbedarfes für die k. k. Truppen, dienstbar zu machen seien. Mehrere auf die Truppen des 13. Armee-Corps verübte Attentate mit tödtlichem Ausgange für eine grössere Anzahl von Mannschaft und Officieren veranlassten schliesslich den Commandirenden, kraft der ihm ertheilten Vollmacht das standrechtliche Verfahren auf das Verbrechen wider die Kriegsmacht des Staates, des Mordes, des Raubes, der Brandlegung und des Aufstandes und Aufruhrs, innerhalb des Machtbereiches der operirenden k. k. Truppen zu verhängen.