Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)
Ereignisse vom Einmarsche bis zur Einnahme von Sarajevo
104 Einleitung der Operationen. liehe Bewegungen drohen würden. Beim Zusammentreffen mit Theilen der kaiserlich türkischen Kriegsmacht sollte versucht werden, deren friedliches Abziehen durch Verhandlungen, unter Berufung auf den von der Hohen Pforte mitunterzeichneten Vertrag von Berlin, zu bewerkstelligen. Alle Culte waren in freier Ausübung ihrer religiösen Verrichtungen zu schützen, Sitten und Gebräuche der Bekenner des Islams in jeder Weise zu schonen, Moscheen und Harems unbedingt nicht zu betreten. Den ottomanischen Cultusvorständen war überdies der Schutz der k. u. k. Behörden in der bestimmtesten Weise zuzusichern. Richterliche Beamte, wie Organe der Verwaltung waren, sobald nicht dringende Motive dagegen sprachen, in ihren Stellungen zu belassen, doch die Ausübung ihrer Functionen durch die betreffenden Militär- Stations-Commandanten zu überwachen. Insbesonders war Ausschreitungen der Steuerbeamten und Pächter mit allem Nachdrucke entgegenzutreten. Die türkischen Zaptié waren aufzufordern, in kaiserliche Dienste zu treten und sollten theils den Colonnen als Führer dienen, theils bei den Etapen-Commanden in Verwendung treten. Jede vom Lande in Anspruch genommene Leistung sollte unverzüglich in baarem Gelde beglichen, überhaupt die Interessen der Bevölkerung in jeder Art gewahrt, und diese mit grösster Schonung hehandelt werden. So weit dies möglich, wurden die Colonnen-Commandanten mit den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bezirke bekannt gemacht und denselben Andeutungen über die daselbst wohnenden einflussreichen Persönlichkeiten gegeben. Gleichzeitig wurden aber mit Rücksicht auf den Charakter von Land und Leuten alle Commandanten aufgefordert, nie und selbst dann nicht die umfassendsten Massregeln für die Sicherheit ihrer Abtheilungen ausser Acht zu lassen, wenn die Bevölkerung ruhig schiene, ja selbst den k. k. Truppen freundlich begegne. Auch die Etapen- Truppen waren daher immer nur in zur Vertheidigung geeigneten oder zu diesem Zwecke vorbereiteten Oertlichkeiten unterzubringen und jeder gewaltsamen Störung der Verbindungen war mit aller Energie entgegenzutreten. Aus ähnlichem Grunde war auch der Erhaltung der Marschlinien in fahrbarem Zustande ununterbrochene Sorgfalt zuzuwenden und zu diesem Zwecke, wo nothwendig, die Mitwirkung der Bevölkerung in Anspruch zu nehmen. Sollte es wider Erwarten zum Kampfe kommen, so dürfte sich dieser nicht im offenen Lande, wohl aber in zur Vertheidigung geeigneten, und wie bei den kriegerischen Anlagen der kampfgewohnten Bevölkerung zu erwarten, voraussichtlich gut gewählten Oertlichkeiten abspielen. Für diesen Fall wurde auf jene ausserordentliche Empfindlichkeit für Flanke und Rücken hingewiesen, wie sie allen aus ungeschulten Elementen bestehenden Streitkräften in so hohem Grade eigen. Ausserordentliche Bedeutung musste die Frage der Verpflegung gewinnen; mit Sicherheit war zu gewärtigen, dass Entbehrungen aller Art an das 13. Armee-Corps herantreten würden. Dieser Ueberzeugung, dem unbedingten Vertrauen in den Geist seiner Truppen, dann aber auch dem festen Willen, Alles zu thun,