Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)
Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv
vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. 53 dass der Regiments- (Corps-) Commandant die Aufnahme in solcher Eigenschaft bewilligte. Abgesehen von den k. k. Ordinari-Cadeten, welche gesetzlichen Anspruch auf die Beförderung zum Officier hatten, nahmen die Cadeten eine eigenthümliche Zwitterstellung ein, und ihr weiteres Fortkommen hing zumeist vom Zufalle oder von der Fürsprache einflussreicher Personen ab; sie bekleideten nach erwiesener Brauchbarkeit gewöhnlich nur Titular-Chargen der unteren Grade und harrten in der ganzen ersten Hälfte unseres Jahrhunderts oft sehr lange auf die ersehnte Beförderung zum Officier. Ungeachtet dessen hatten alle Infanterie-Regimenter einen verhältnissmässig grossen Status von Regiments-Cadeten und „Ex propriis“, welcher sich ziemlich constant erhielt, wie die nachstehende, den Militär - Schematismen entnommene Übersicht darthut: Im Jalire Infanterie-Regiment 1817 1821 1826 ^ _____ 18 31 1836 1841 Nr. 3 Cadeten........................ . . 16 46 33 38 33 42 57 18 77 ........................ . . 21 11 20 24 27 33 n 32 n ........................ . . 47 50 31 25 32 33 57 41 77 ........................ . . 3 25 27 27 31 22 Bei der Cavallerie dagegen blieb, der Kostenfrage wegen, der Andrang stets auf bescheidener Höhe; einerseits konnten nur sehr Bemittelte die Aufnahme in diese Waffe anstreben, anderseits waren die Regiments-Commandanten, und zwar mit Recht, wählerischer als jene der Infanterie. Im Jahre 1817 1821 1826 1831 1836 1841 Cürassier-Regiment Nr. 3 Cadeten 4 11 5 10 13 7 Cürassier-Regiment Nr. 5 n 10 18 6 10 8 6 Dragoner-Regiment Nr. 4 77 11 14 9 22 5 9 Chevauxlegers-Regiment , Nr. 7 77 11 13 19 19 14 9 Huszaren-Regiment Nr. 12 77 7 14 17 14 7 9 Uhlanen-Regiment Nr. 2 77 16 8 7 9 6 51) Nach 1848 dauerte die Cadeten-Charge unter den dargelegten Verhältnissen wohl noch fort, fand aber zum Theil im dritten'), zum Theil im vierten Zeitabschnitte3) ihr völliges Ende. Der Standesunterschied, welcher bei Beginn unseres Jahrhunderts noch äusserst scharf ausgeprägt war, hatte sich in dem Masse mehr *) *) K. k. Kriegs-Bibliothek. 2) Einstellung der Creirung von k. k. Cadeten; Armee-Verordnungsblatt Nr. 15, Nr. VI. 3) Armee-Verordnungsblatt 1867, Nr. 34; 1868, Nr. 14; 1868, Nr. 17.