Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. 27 jugendlichen Kriegsherrn, bedurfte vornehmlich auf dem Gebiete der Verwaltung und des Bildungs- und Unterrichtswesens dringend den geänderten Verhältnissen entsprechende Reformen. Unter den Männern, welche die Krone 1852 in ihren Rath berief, um die geistige Entwickelung in der Armee auf eine richtige Basis zu stellen4), befand sich unter Anderen Feldzeugmeister Freiherr von He sjj, und darin allein schon lag die Bürgschaft für das Gelingen des bedeu­tungsvollen Werkes. Die Aufgabe war aber eine äusserst schwierige, denn es sollte nach jeder Richtung hin ein entschiedener Fortschritt angebahnt, an das Bestehende angeknüpft, dabei aber auch dem Alt­hergebrachten bis zu einem gewissen Masse Rechnung getragen werden. In der vorhergegangenen Zeit ward es als selbstverständlich betrachtet, dass der Staat für einen grossen Theil männlicher Nach­kommen der im Heere geschlossenen Ehen die Kosten und Sorge der Erziehung übernahm, um Manchen die Bürde zu erleichtern. Bei der Neugestaltung der socialen und staatlichen Verhält­nisse konnte ein solches Princip nicht fortbestehen, und darum führte die Reorganisations-Commission an, wie in den bisherigen Militär- Instituten „der Zweck der Versorgung der Söhne mittelloser, ver­dienter Eltern jenem der Heranbildung tüchtiger Individuen hint­angesetzt“ wurde. Es erfolgte der Nachweis, dass „die aufgewendeten Mittel mit dem für den Staat erwachsenden Nutzen nicht im Gleich­gewichte stünden, und dass die Ursache dieses Missverhältnisses haupt­sächlich in der Grundidee dieser mehr den Versorgungs- als Bildungs­zweck anstrebenden Anstalten“ zu suchen sei *). Zu diesem unbestreitbaren Argumente trat ein zweites, nicht minder triftiges. Die Institute waren zu verschiedenen Zeiten und in Folge verschiedener Ursachen in’s Leben gerufen, strebten nicht das gleiche Ziel an, und es hatten sich verschiedene Ansichten bezüglich der Richtung geltend gemacht. Darum zeigte sich eine Central-Leitung nöthig, und es wurde als Hauptgrundsatz für die Neu-Organisation die „Trennung des Elementar- von dem höheren Unterrichte, und als Folge davon ausschliessliche Zulassung der Befähigten zu dem letzteren3)“ beantragt. Für die Lehranstalten sollten überdies „tüchtige Lehrkräfte“ herangezogen und für ihre Mühewaltung entsprechend entschädigt werden. Nach all’ dem ergibt sich, dass das im Jahre 1852 gelegte Fundament ein richtiges, dem wahren Bedürfnisse völlig entsprechendes war. Der Ausbau aber fiel in die Zeit eines politischen Gährungs- processes, der lange währte und naturgemäss nicht ohne Wirkung aut *) General-Adjutantur Sr. Majestät, 1852, Nr. 797, adjt. 2) Heiraten der Soldaten kamen nur mehr bei den Unterofficieren vor, die Kinder konnten nicht mehr wie ehemals verwahrlosen, und die zahlreichen staat­lichen Schulen erleichterten den Elementar-Unterricht. s) General-Adjutantur Sr. Majestät, 1852, Nr. 797 adjt.

Next

/
Thumbnails
Contents