Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)

Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Heinrich Du Val Graf von Dampierre, Freiherr von Mondrovillia, kaiserlicher General-Feldwachtmeister, Kämmerer, Kriegsrath, Ritter des Ordens de Santa Militia und Oberst-Inhaber eines Cürassier-Regiments. Ein Beitrag zur Geschichte der I. Periode des dreissigjährigen Krieges

90 Heinrich Du Val Graf von Dampierre. sollen, was einem getreuen Obristen und Rittmeister, auch Reitern und Kriegsleuten gebührt und zusteht, und sich hiezu er, Obrist, durch sonderen schriftlichen Revers verbunden hat, auch ebenfalls seine unterhabenden Rittmeister und Mitreiter mit gewöhnlicher Eidespflicht verbinden solle. Da entgegen bewilligen Wir ihm, Obristen, und seinen Unter­gebenen vom Tag der Musterung an zu rechnen, monatlich und jedes Monat besonders, so lange er und sie Uns solchergestalt dienen werden, auf jedes in der Musterung gut gemachtes Cürassier-Pferd, für alles fünfzehn Gulden rheinisch, so viel aber Arquebusier-Pferd zur Stell sein, und mit guter Person und Rossen, Seitenwehren und Stecher, deren sie sich gebrauchen könnten, auch einer langen und einer kurzen Feuerbüchsen, Haupt-, auch Rück- und Krebs-Harnisch, Panzerärmel, und andern diesen gerüsteten Arquebusier-Reitern gewöhnlichen Rüstun­gen wohlgepuzt und versehen sein werden, auf jedes solches in der Musterung passirliches Arquebusier-Pferd bewilligen wir für Alles monatlich zwölf Gulden rheinisch. Die Reiter sollen ihre Heerwägen, deren auf jede Compagnie vier, jeder mit vier Rossen, passirt werden, sowohl in erster als allen nachfolgenden Musterungen vorstellen, und also dieselben stettigs halten und zur ihrer Notthurft gebrauchen. Ferner bewilligen Wir auch auf jede Cürassier- und Arquebusier-Compagnie oder Fahne von einhundert Pferden, monatlich Ubersold oder Vortheilgeld, so er Obrister seiner Discretion nach austheilen soll, 440 Gulden und neben diesen dem Obristen absonders für seine Leibesbesoldung, Tafelgeld, Obrist­lieutenant, Wachtmeister, Quartiermeister, Proviantmeister, Kaplan, Schreiber, Profossen und dessen Leute, Trompeter, Heerpauker, Koch, Wagen, die er zu halten schuldig sein soll, und alle andern des Obristen Vortheile monatlich auf alle 500 Pferd zu verstehen 600 Gulden rheinisch, jeden zu 60 Kreuzer, und soll das Geld auf dies alles jedes­mal in dem Werth, wie es an den Orten, da die Bezahlung geschieht, gilt und gébig sein würde, ausgezahlt werden. Hierauf auch der Obrist, seine untergebenen Rittmeister, sowohl die Reiter schuldig sein, sich monatlich ohne einige Widerrede und Weigerung mustern zu lassen und darum durchaus keine Ubervor­theilungen zu gebrauchen, sondern da einer oder mehr wären, die sich dergleichen unterstünden, sollen dieselben durch die andern Uns oder den geordneten Commissarien angezeigt, oder dafür gewarnet werden, alles vermöge ihrer Eidespflicht. Ob auch hernach das Geld zu ihrer, der gemusterten und ge­rüsteten Cürassier- und Arquebusier-Reiter, Bezahlung nicht jedesmal sogleich an der Hand wäre, sollen sie derowegen Geduld tragen und nichtsdestoweniger obstehendermassen das thun, was die Notthurft erfordert und ehrlichen Kriegsleuten gebührt und zusteht, danebens dass aller Aufzug möglichst verhütet werden soll.

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