Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Moriz Edlen von Angeli: Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart
Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart. 111 Die Geschichte zeigt un3 dies in unwiderlegbarer Weise; selbst in dem lehrreichsten und grössten Kriege der Gegenwart sehen wir die Führer beider Theile wiederholt den Prärogativen der höchsten Machtvollkommenheit entsagen, um an die Erfahrung und die Einsicht ihrer Unterführer zu appelliren. So wie sich nun aus den Lehren des letzten Krieges die Berechtigung und Nothwendigkeit des Kriegsrathes klar herausstellt, so ergibt sich zugleich auch die Nutzanwendung, dass derselbe vorwiegend nur in jenen grossen Fragen des Krieges in Anwendung kommen soll, deren Rückwirkung oder Folgen Heer und Staat in tiefeinschneidender Weise berühren. Aber noch eines weiteren Momentes ist zu gedenken. Die heutige Kriegführung hat das Maschinenmässige der früheren Zeit abgestreift; die Armeen mit allen ihren Organen sind nicht mehr das ausschliesslich zur blos mechanischen Ausführung bestimmte Werkzeug; man fordert nun von allen Unterführern das Eingehen in die Intention des Befehlhabers, das bewusste Zusammenwirken nach einem gegebenen Ziele, ohne welches kein Erfolg denkbar ist. Dadurch ist auch entschieden, dass der Commandant, sei er welchen Ranges immer, nicht blos aus der rein mechanischen Ausführungsfähigkeit seiner Organe, sondern auch in gleichem Masse aus ihrer geistigen Potenz Vortheil zu ziehen angewiesen ist, und dass derjenige die ihm zur Verfügung stehenden Kräfte kaum zur Hälfte ausnützt, der nicht auch die intellectuellen Factoren in Rechnung bringt. Dies letztere ist aber nur im Wege der gegenseitigen Mittheilung, des Gedankenaustausches möglich, wodurch der geistige Verkehr zwischen dem Obercommando und seinen Beiräthen, sowie der zunächst hiezu berufenen Generale und Truppen-Commandanten ununterbrochen rege erhalten wird. Es soll hiemit jedoch keineswegs gesagt sein, dass vor jedem Unternehmen erst langwierige Berathungen vorgenommen werden sollen; wo ein rascher Entschluss, ein energisches Eingreifen nothwendig erscheint, bleibt es nach wie vor erste Pflicht des Commandanten, aus eigener Initiative alle erforderlichen Massnahmen zu treffen und Entschlüsse zu fassen; aber wo es Zeit und Verhältnisse erlauben, wird eine richtig geleitete Berathung nur von den besten Erfolgen begleitet sein. Uber den Zeitpunkt der Noth wendigkeit von Berathungen lassen sich selbstverständlich keine bestimmten Regeln aufstellen, und darf auch nicht entfernt eine förmliche Verpflichtung, Kriegsrath zu halten, oder eine erhöhte Verantwortlichkeit wegen Unterlassung derselben platzgreifen. Dem Feldherrn soll dies Mittel zwar geboten sein, ihm aber auch die volle Freiheit belassen bleiben, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Ihm allein muss es zustehen, die Verhältnisse zu beurtheilen und hieraus die Nothwendigkeit einer Berathung abzuleiten, denn eben in der richtigen Erkenntniss aller Nothwendig- keiten und ihrer Abhilfe im Kriege zeigt sich die wahre Feldherrn-