Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)

Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Moriz Edlen von Angeli: Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart

108 Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart. gerieth man auf jene Abwege, welche endlich zur völligen Discreditirung des Kriegsrathes führten. — Erst als sich die Ansicht Bahn brach, dass die intellectuelle Leitung eines Heeres für sich allein bestehen müsse, und man dem zu Folge den Feldherrn mit solchen Organen umgab, welche, speciell für diesen Zweck gebildet, eine sichere Stütze der Operationen sein konnten, da erst entfiel die Nothwendigkeit des Kriegsrathes nach seiner bisherigen Form; er trat in ein neues Stadium, in dem er wohl seinen Namen, nicht aber seine Wichtigkeit und seine Functionen änderte. Das allmälige Zurücktreten des Kriegsrathes ist also keineswegs die Folge einer, den Forderungen der Neuzeit gegenüber geschwundenen Nothwendigkeit, kein Sieg neuer Ideen über ein veraltetes Herkommen, sondern es fällt zusammen mit der Entstehung und Weiterbildung des Generalstabes, dem nun die Mitwirkung an der intellectuellen Leitung folgerichtig zufiel. Hiedurch und durch Beiziehung von Fach­männern in die unmittelbare Umgebung des Feldherrn versah die letztere die Functionen des Kriegsrathes nicht mehr blos empirisch, sondern auf streng wissenschaftlicher Basis gegründet. Der Kriegsrath hat somit seine Bedeutung bis in die Gegenwart behauptet, wo die Grossartigkeit der Kriegs-Operationen es noch weit weniger als früher gestattet, jenen Mann, in dessen Händen die schwere Bürde des Oberbefehles liegt, ohne Stütze, ohne Rathgeber zu lassen. Aber selbst heute, wo die Zusammensetzung des operativen Hauptquartiers die Institution der einstigen ständigen Kriegsräthe so erfolgreich vertritt, wird dennoch die Berufung von Persönlichkeiten, die ausschliesslich der militärischen Executive angehören, zu einem Kriegsräthe nicht umgangen werden dürfen. Ganz abgesehen von belagerten Plätzen, wo der Kriegsrath der Natur der Sache nach sein altes Recht behauptet — werden auch in dem Wechsel vollen Spiel des Feldkrieges Fälle eintreten, wo selbst die eminenteste Begabung das Bedürfniss fühlt, sich mit den Spitzen der Heeresleitung einzuvernehmen, um einen entscheidenden Entschluss in grossen Zügen festzustellen. Folgt man auch hier der leitenden Hand der Geschichte, so lassen sich aus dem Gange des letzten grossen europäischen Krieges in allgemeinen Umrissen jene Grundsätze erkennen, nach welchen die Berufung eines Kriegsrathes in weiterem Sinne nicht nur angezeigt, sondern sogar geboten ist, und zwar: 1. Wenn durch aussergewöhnliche Wechselfälle des Krieges die strategisch-politische Situation in einer Weise verändert wurde, dass hiefür innerhalb des Rahmens des, vor dem Kriege entworfenen allge­meinen Planes nicht mehr vorgesorgt ist, — mithin mit Rücksicht auf die noch zu Gebote stehenden Mittel, den veränderten Territorial-Besitz und die politischen Verhältnisse eine neue Basis geschaffen werden muss.

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