Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von dem Abgänge überhaupt. »97 h. i568a. Die von einem Feld-Capellan ausgestellten Todtenscheine müssen nicht nur von dem Feld-Spitals-Commando bestätiget, sondern es muß denselben auch zur gehörigen Legálist- rung für das Ausland die weitere Bestätigung des General-Commando's selbst, daß die Unterschriften echt und die Unterfertigten zur Ausstellung befugt seyen, beygedruckt werden. 2>ie* ser Bestätigung ist das Jnsiegel beyzudrücken, und dieselbe uneutgeldlich zu geben. tz. »2683. So weit für Militär - Parteyen in Ungarn und in annexis Todtenscheine ohne Stempel ausgeferüget werden, ist ihnen auch bey deren Zusendung kein Post-Porto aufzurechnen. H. »5684. Die Feld»Capelläne haben e in Sterbe-Register nach folgendem Formulare zu führen, von welchem alle Jahre der politischen Stelle von Seite des General - Commando's ein Summarium zu überreichen ist. Sterbe-Register. Legalistrung de» Todten- schein«. Hkth. am li.Sept.793. » • 16. März 814.1- 1S00 und 1547, Ungestämpelte Todtenscheine aus Ungarn et annexis sind stämpelfrey. Hkth. am 3o. 3ur. 807.13895. Wie von den Feld-Capella- nen das Sterbe-Register zu führen ist. Hkth.am 3. Jul. 784. b 1193, 5. »5665. Die verstorbenen Generale, Stabs- und Ob er-Offiei ere sind, entweder pensionirt oder in der Dienstleistung stehend, immer mit den vorgeschriebenen Ehrenbezeigungen, ohne Rückstchtsnahme selbst einer letztwilligen Anordnung, zu begraben. Hinsichtlich der dießfallstgen Dienstesverwendung des Fuhrwesens bey der Leiche ist weder von der VerlaffenschaftSmaffe eine Vergütung zu fordern, noch vielweniger ein Antrag auf eine Entschädigung vom Aerarium zu machen, auch haben die Adjutanten nichts zu begehren »der abzuziehen. 3 * i t be d 2U>fler&en«. SJMifliott ©efcbli^t 3 u sQ* <3 O » %> sO u <3 m A3 O W /i a. st M-* 'S sfifc tu rt <3 u & ö sS3 *<3 u 0 S? <*s> #0 u & ßaobpfarre. *ProfccotI$s Soiio. TRafymen uni) ©f<mb b e 6 aSerfiorbeneR. *3 sCs d tu cefocmiit £ *5 n S sD e ©enerole, StaHt unb Ober* Offieier« finb mit ben »org». fcfjriebenen Cfbr#nbejeigMngfn éu («groben. *8.3tm. 786. » »17. 5eb. 808. m 598. » » 3o. Jfpr, 8jo, G 3790. » » 6. @ep. 8i i.;o 49s5-