Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
«#e Wann fci< StistungSketráge <m»bezaklt merően. Hkth. am sH. Oct. 8o3. L 5 166. • • 6. tipr. 8i3. u i43*. Errkchkunq der Stahre«- Kerg'fchen Stiftung. Gtfeörf. ain >. May 7-4Welche Zulage bee Stif, tmezszennsse *u erbalten hat. Stftbrf. am >. May ?*4. Hk th. am •?. Jul. 8if ■ D 2,aj, Wem bat Prásentatle»»» «echt justehe. •tftfrrf. «w ». May 7*4. Geelchtu ng bee Thavsuath'« che« Stiftung. Och't-ef, tm i6. Fed.73». Wie viele Individuen hier« au Theil nehmen können. Htth.am »c>. §eb. s,s.» 593. Was sie für Eigei schäfte» 6<3cn müssen. Hkth. am iS. 5f6. Ö04, L 544. * » *8. Der. 31 o, K 416». ^■eti'im-ntg der Thasbrr«,; chlti ftungszeiche» 5 OSítíginíjeífen de» Stift- Kttgr, Gtftbrf. am >L. Feb. ?3o. Vehandllmg der tut Feld« «»ttakSdienstseifrung »der tOo> solche verleihen, muß aber dem k. k. Hofkriegsrache von jeder solchen Veränderung bi# Anzeige erstarren. Der Stand der Stiftlrnge muß gehörig evident gehalten werden. h. 1C-Ő42. Die einzelnen Stiftunqsberräge werden alle Jahre mit Ende Octobers bey der Wiener Invaliden -- Caffa gegen die vorschrrftmaßlg bestaugren Quittungen den Perclprcnten hinttz» bezahlet. I)b. Don der gräflich von S tahr emb erg'schen Stiftung. h. i55/|3. Der Feldmarscholl Guido Graf von Stahremberg hátim Jahre 1734ei«* Stiftung von Ein lausend Gulden errichtet. h. i5544. Das davon abfallende, nach dem Finanz-Patente vom 20.Februar ,811 aufdieHälfKe redueirte fünfpereenrige Interesse wird für einen gebrechlichen Invaliden des Wiener Invaliden-Hauses als eine Zulage von täglich 3 Kreuzern W. W. verwendet. ). i5545. Das Präsentations-Recht zu dieser Stiftung übet die Wiener Invaliden» Hauses»Commission. er, Von der freyherrlich von Thavonath'sch en Stiftung. h. 15546. Der Hvfkammerrath Ferdinand Freyherr von Thavonath hat in seinem de m 8. December 1726 enichteten und den 7. Julius 1726 publicirken Testamente die Invaliden zu Universal - Erben seines ganzen hmterlassenen Vermögens eingesetzet. h. 15547. ?ln dieser Stiftung können zwey hundert neun und fünfzig Köpfe Theil nehmen, und jeder Mann erhält den vollen Sufcungsgenuß täglich mit 10 Kreuzern W. W. $. 15548. Es sind aber keine anderen, als verwundere und durch langwierige Kriegsdienste, dann hohes Alter zu einem anderen Nahrungserwerde unfähige Invaliden zu wählen, wie auch untergleichen Verhältnissen die aus Oesterreich gebürtigen den übrigen vorzuziehen seyn werden. Auf invaltde Artilleristen t(l hierbey besondere Rücksicht zu nehmen. §. 16549. Diese Stiftlinge sind in eigene Chambreen eingetheilt, welche nach dem Nahmen des Stifters Thavonath'fche Chambreen heißen. h. i555o. Eben so muß jeder solche Stiftungsgenosse das freyherrlich Thavonath'sche Wapen, auf einem eigenen Schilde an dem Rocke ängeheftet, tragen, um ihn von anderen gleich unterscheiden zu können. h. i555i. Sämmtliche diese Stiftung genießende Invaliden müssen Früh und Abends zu einer bestimmten Zeit sich in der Hauseskirche versammeln, und zum Gedächtnisse für den Stifter und dessen Familie die sieben Bußpsalmen, zehn Vater unser und Ave Maria, nebst dem f» genannten Glauben (Credo), andächtigbethen. $. i555s. Die zur Feldspitalsdienstleistung eommandlrten Stiftlinge können, wenn sie sich auch nicht täglich zweyMahl zur Andacht versammeln, doch dieseAndacht ganz wohl einzeln verrichten, wob-v LXII. Hauprftück. XXlV. Abschnirr.