Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von den Militär-Stiftungen. 167 Wie hoch sich die jährlichen Stiftungsdeträge belaufen. Stttbrf. am,,.Aug.S°8. Hkth. am 14. 3uf. 816. D 4190. Wann der Genuß der Stiftung verloren geht. Ststbrf. amrr'Aug. 808. Die erledigten Stiftungsplätze sind mittelst der Zeitungen bekannt zu machen. Stftbrf. am Aug. 808. Hkth. am i. Gept. 806. l Í367, » » 16. ssep. 806. L 4617. Wie die Vertheilung der für das Wiener Invaliden - Haus bestimmten i. <, Golden iahe, Uch ju geschehen hat; wem das LtrftungS- Kapital zuzufallen hat, wenn der Staat 6amit eine Veränderung vornehmen wollte. Stskbrf. am 21. Aug. 808. Was mit den Intercalar- Veträgen zu geschehen hak. Hkth- am 3n. Vov. 817. D7536. §. >5620. Der jährliche Stiftungsbetrag besteht in Ein hundert Gulden. tz. 16621. Wenn aber einer der Süftlinge mittlerweile durch eine Erbschaft oder auf eine andere Art ein Vermögen erhalten sollte, wodurch seine Umstände wesentlich verbessert würden, so verliert derselbe ohne Weiters den Stiftungsgenuß. tz. 16622. Bey jeder Erledigung eines Stiftungsplatzes ist solches in den Zeitungen edictaliter bekannt zu machen, damit auch auswärtige hierzu geeignete Individuen hiervon Kenntniß erhalten, und sich gehörig melden, daher in die Vormerkung genommen werden können. tz. 16623. Rücksichtlich des Invaliden-Hauses verordnete der Stifter, daß jährlich und zwar an seinem Sterbetage, Ein hundert Gulden den in Wien befindlichen Invaliden, hiermit 100 Köpfen, jedem E i n Gulden auf die Hand von dem Invaliden - Hauses- Commando dergestalt zu vertheilen seyen, daß die Vertheilung tourweise geschehe, hiermit alle Jahre andere Individuen hieran Lherl nehmen können. tz. 16624. Sollte der Staat mit dieser Stiftung die entfernteste Abänderung treffen, so fällt das ganze Stiftungs- Capital^ der lutherisch - evangelischen Gemeinde und der Akademie der bildenden Künste bey St. Anna in Wien zu gleichen Lheilen als ein freyes Eigenthum zu. tz. 16626. Die Intercalar-Stiftungsbeträge von dem Tage der Erledigung bis zur Wiederbesetzung eines Platzes werden zur Bestreitung der verschiedenen Stiftungoauslagen auf Post- Porto, Srämpel u. s. w- in der Voraussetzung jedoch gewidmet, daß jeder Mißbrauch, der durch die Einführung solcher unverhältnißmäßigen Jntercalarien bey dieser Stiftung eintreten konnte, gehörig hintan gehalten werde. tz. 16626. Ueber das gesammte im hofkriegsräthlichen Depositum befindliche Stiftungsvernrögen sowohl, als auch über die Venoendung der Interessen, hat der ausgestellte Stiftungs - Cu- rator, wofür derselbe jährlich 200 fl. aus der Stiftung bezieht, an das Judicium delegatum militare mixtum jährlich mit Ende Oktobers die Rechnung zu legen, wo solche von dem als Rechnungs - Revisor aufgestellten Feld - Kriegs - Commissar geprüfet und ihm bey deren Rlchtlgbefindung das Absolutorium mit dem gewöhnlichen Vorbehalte, oder aber die entdeckten Gebrechen zur Berichtigung zugestellet werden. Für die Liquidität sind der betreffende revidireude Feld-Kriegs-Commissär und das Judicium delegatum militare mixtum verantwortlich. tz. 16627. Das Judicium delegatum militare mixtum in Wien hat über die diese Stiftung genießenden Offwiere eine genaue Vormerkung zu unterhalten, und die Länder - General- Commanden sind angewiesen, die mit derley Individuen sich ergebenden jeweiligen Vcräii- derungen demselben unverweilt zu eröffnen. W. Don der Pfarrer Franz Roitzschen Stiftung. tz. 16628. Der Pfarrer Franz Roitz hat im Jahre 1808 ein Capital von 1000 Gulden für die hinterlassenen Witwen und Waisen der im Felde vor dem Feinde gebliebenen Soldaten legirt. Legung der Rechnungen uns deren Liquidirung. . Hkth. am 5. Aug. 3i 1. D *971. » » >4- Jul. 8i5. u 4*90, Evidembaltung des Standes der Stiftung». Hkth. am 1. 9Í0S.81I. U454». » » 3o. 811. D 4786. f itrfprung Der KcifjrrfxnStif» 5 * "8£ft$. flllt »7. O08. L36*o.