Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von den Militär-Stiftungen. 65 ober mit Patental- oder Reservations-Urkunden versehen seyn), aus den ehemaligen k. k. österreichischen Niederlanden gebürtig sind, während der ganzen Zeir der Unruhen in den Niederlanden bey den Wallonen-Regimentern gedient haben, und dem höchsten Erzhause treu verblieben sind. H. i55o3. Die Anweisung des Niederländer Douceurs für Invaliden darf auf Einschreiten, der General - Commanden nur vom Hofkriegsrathe geschehen, welchem Einschreiten, nebst der Superarbitrirungs - Liste des vorgeschlagenen Unter-Officiers oder Gemeinen, auch das Zeugniß seines ehemahligen Regiments, daß er ein geborner Niederländer sey, in der Re­volution in den Niederlanden ununterbrochen und treu gegen die Insurgenten gedient, und sich immer rechtschaffen betragen habe, beyliegen muß. §. i55o4« Wenn ein im Genüsse des Niederländer Douceurs stehender Invalide in Civil-Dienste Übertritt, so hört der Bezug dieses Douceurs von der Zeit dieses Uebertrittes auf. 8. Von der Maria Anna Ostrath'schen Stiftung. §. i55o5. Die Geburtshelferin» Maria Anna Ostrath zu Mailand hat in dem Wiener Militär - Invaliden-Hause für einen daselbst befindlichen k. k. Invaliden eine Stiftung er­richtet, um diesem Invaliden durch einige Beyhülfe die Empfindung seines körperlichen Elendes so viel als möglich zu mildern, und auf seine übrige Lebenszeit durch eine Zulage zu seinem gewöhnlichen Invaliden-Tractamente mehrere Bequemlichkeit zu verschaffen. tz. 155o6. Das dießfallsige Stiftung- - Capital bestehet in einer Banco - Obligation per Ein tau­send Gulden zu 4, rückfichtlich s Procenten. h. 15507. Die hiervon nach dem Finanz-Patente vom so. Februar 181 i abfallenden Inte­ressen von zwanzig Gulden sind Einem im Wiener Invaliden-Hause befindlichen, in k. k. Kriegsdiensten durch erhaltene schwere Blessuren oder Verstümmelung zu allen weiteren Dien­sten, so wie zu allem Nahrungserwerbe oder Nebenverdienste unfähig gemachten, invali­den Soldaten vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, als eine Zulage vierteljährig mit fünf Gulden abzureichen. §. i55o8. Der diese Zulage genießende Invalide muß der katholischen Religion zugethan, ein gottesfürchtiger Mann seyn, und sich der Stifterinn in seinem Gebethe dankbar erinnern, auch nach Zulassung seiner Leibesumstände, doch ohne ausdrückliche Verbindlichkeit, den gemeinschaftlichen Andachrsverrichtungen und vorzüglich ben von den Thavonakhschen Stift- lingen verrichtet werdenden Gebethen mit beywohnen, in welcher Rücksicht dieser Invalide stets im Hause anwesend seyn muß. H. i55o<). Die jedeSmahlige Auswahl und Erneuerung eines beriet? Individuums zur Einsetzung in diesen ZulagSgenuß steht dem Nieder-Oesterreichischen General - Commando zu. T. Don der Matthias Qswald'schen Stiftung. §, >55io. Der Ober,Kriegs-Commiffär Matthias Oswald hat in seiner unter dem 12. November 1710 errichteten letztwilligen Anordnung zur Erhaltung und Verpflegung atmer Soldaten in dem Wiener Invaliden - Hause ein Capital von Zooo ff. Obligationen gewidmet. Hkth. am 14. Sep. 8r>5. L 3674. » » 7. 3uI.3io. H >5,9. >» » >5. Oct. 8,1. v 43o6. Wie um diese Zulage ein­zuschreiten ist, uno wer solche anzuweisen hat. Hkth. am 11. 3uit. 81 i.d ,430. Aufhören des Bezuges die­ses Douceurs. Hlth. am >5. Jan. 791. G 637. » » n, 5(6, 8 14. D 64*. Ostrath'sch« Stiftung; Stiftungs - Capital. Stftbrf. am >. Jul. 796. Zulage, und wer hieran Theil nehmen kann. Skfrbrf. am >. Jul. 79S. Hkth. am -9. Jul. 8>>.D3»of, Obliegenheiten für den die­se Stiftung genießenden In­validen. Stftbrf. am 1. Jul. 796. Präsentaftors -> Recht. Gtftbrf. am >. Jul. 795. Oswald'lche S'ifh’r», Stftbrf. am 8. Jun. 7,7.

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