Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
,50 LXII. Hauptstück. XXIV. Abschnitt. lieber die Zortdaucr der StiP tung. Hkth.am 16, .Ott. 8o5. L 3196, Einrichtung der Stiftung und Vertl-eilung der jährlichen Interessen für u Invaliden. Hkth. am -4-Feb. 8oü. 1. 658. » » 29.3uI.8iJ. D3io4. so lange solches bestehen wird, dahin kommen, verpflegt, und denselben vom Feldwebel an über den ordinären Invaliden-Gehalt 1 kr. W. W. beygelegt werde. §. 16439. Diese tägliche Zulage hat auch dann fortzudauern, wenn die damit betheilten Invaliden zur Feldspitals-Dienstleistung beygezogen werden, hört aber auf, wenn sie zu Garnisonsoder sonstigen Militär-Diensten verwendet, oder in eine andere Stiftung ausgenommen werden, und ihr daselbst extraordinargenießender Unterhalt vorbesagte, aus allerhöchstem Vermächtnisse erwachsende Gebühr übersteigt, oder gleichstellt. . §. 15440. Auf diesen Stlftungsgen/iß haben aber-jene, welche zwar in dem benannten Régiménké gedienr haben, und von diesem zu einem anderen Regimente übersetzet worden sind, keinen Anspruch. ' B. Ve n der Stiftung für die 12 ältesten Invaliden. §. 15441Einige Menschenfreunde, die sch jede öffentliche Bekanntmachung verbiethen, haben im Jahre 1808 bey Gelegenheit des allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät Kaiser Franz des I. ein Capital von drey raufend Gulden in fünf-, rücksichtlich nach dem Finanz-Patente vom aoten Februar 1811 in s'A percentsen Hofkammer - Obligationen zum Behufe der im Wiener Invaliden - Hause befindlichen Mannschaft dergestalt gewidmet, daß von den davon abfallenden Interessen zwölf Invaliden mit einer täglichen Zulage von 1 kr. betheilr, von den 2 kr. aber, welche über diesen Betrag der Zulage jährlich noch übrig bleiben, jedem der betheilten 12 Invaliden alle Jahre am isten Februar, als dem Geburtsfeste Sr. Majestät, noch besonders zehn Kreuzer' W. W. abgereichet werden sollen, um sich damit einen frohen Tag machen zu können. uh. i5443' Diese Zulage ist für die zwölf ältesten Invaliden des Hauses bestimmt, und denselben auch dann abzureichen, wenn sie schon wirklich mit einem anderweitigen Stifrungsgenusse betheilt wären, indem bestimmt voraus zu setzen ist, daß sich diese Leute durch Arbeit nichts mehr verdienen können, und daher immer'am ersten dieser Wohlthat würdig und bedürftig sind. h. i5443. Bey einem beriet) erledigten Strftungsplatze hat die Invaliden-Hauses-Commission dem n. öst. General-Commando jedes Mahl die Anzeige zuerstarten, und den folgenden ältesten Invaliden für diesen Platz in Vorschlag zu bringen. C. Von der StiftungSzulage Seiner Majestät Kaiser Franz des I, für 17 Invaliden. §. 16444. Seins Majestät der Kaiser haben eine Summa von vier tausend Gulden Banro - Zettel - aus der Allerhöchsten Privat-Cassa als ein sllergnädigfteS Geschenk für daS Wiener Inva- Itden-Haus gewidmet. h. i5445. Für diesen baren Geldbetrag wurden nach der Allerhöchsten Anordnung Obligationen im gesammten Betrage von vier tausend zwey hundert fünfzig Gulden eingehandelt. Diese Zulage ist für die j» ältesten Invaliden im Hause vcstimnrt; Was dis Invaliden »Haus» Eommiffion bey einem erle» digten Stiftungsplatze zu beobachten hat; SSeUpe 3nSipiöutn auf bie* f« Sulagc feinen ílnfprúd; ben. íjff.b.ant »6. 3un. 81». D 1775. SÜJibmunci etneí t6etrna«é »on 4000 <*5ulben für n 3n* »«Itöfn im Wiener ben»4?aufe. Jllierbödjfte ©nifcbliefiung am »8. Seb. öo8. ©ftffungá.CSai'iMÍ. «in 6. Jtjsr. 808. L 1*«- wni> 1»9Ö.