Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von dem Invaliden-Unterstützungs-Vereins-Fond e. Mühl zu stiften, welches den allbekannten landesväterlichen Gesinnungen Seiner Majestät entsprechen, die charakterischen Züge der Haupt - und Residenz-Stadt sowohl, als der ganzen Provinz, nähmlich Hang zur Wohlthätigkeit, Dankbarkeit gegen ihre Mitbürger, und Anhänglichkeit gegen ihren Monarchen, neuerdings ans Licht setzen, den höchst merkwürdigen Tag der siegreichen Zurückkunft Seiner Majestät des Kaisers Franz deS I. und somit die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt für ewige Zeiten gegenwärtig halten wird. §. i53o3. Um diese verschiedenen Zwecke zu vereinigen, hat der Verein bey dem Entwürfe des Planes zur Stiftung eines diesen glücklichen Tag verewigenden Denkmahles sich auf die Ansicht beschranket, daß Oesterreich die Rückkehr seines ewigen Wohlstandes, das Wiederaufleben seiner auSgebreiteten Industrie und seine künftige mächtige Selbstständigkeit nur den weisen, festen und mit der größten Selbstbeherrschung vollbrachten Beschlüssen seines für das Wohl oller seiner Völker gleich bekümmerten allergnädigsten Kaisers und dem in den merkwürdigen Feldzügen der Jahre i8i3 und 1814 neuerdings erprobten Heldenmuthe seiner tapferen Krieger, welche für ihre übrigen Mitbürger ihr Blut opferten, und den ölten österreichischen National - Ruhm neuerdings befestigten, zu verdanken habe, §. i53o4. Es wurden einzelne Wohlthäter oder Corporationen zu Subscriptionen auf Deyträge in Wiener Währung eingeladen, um aus denselben ein Capital zusammen zu bringen, wovon die abfallenden jährlichen Zinsen ausschließungsweise nur auf besondere Unterstützungen österreichischer Invaliden für ewige Zeiten verwendet werden dürfen. §„ i53o5. Der durch diese Subscriptionen zusammen gebrachte Total-Betrag wird in drey verschiedene Elasten kleiner Stiftungs-Capitalien zu 2000, 1000 und 5oo Gulden abgetheilr. §. i53o6. Sammtliche Stiftungs - Capitalien werden gegen jährliche Verzinsung zu fünf vom Hundert auf Realitäten mit vollständiger gesetzmäßiger Pupülar-Sicherheit angeleget, wofür der Verein mit der strengsten Gewissenhaftigkeit sorgen wird. §. 16807. Das von einem Stiftungs-Capirale per 2000 Gulden abfallende jährliche Interesse pr. 100 fl. wird als ein Unterftützungsbeytrag für einen tu den k. k. österreichischen Diensten invalid gewordenen bedürftigen Officier bestimmt. §. i53o8. Ein Stiftungs-Capital von 1000 Gulden hat die Bestimmung, daß von dem jährlichen Interesse pr. 60 Gulden ein invalider Unter-Officier oder ein sehr mühseliger gemeiner Invalide eine außerordentliche Aushülfe erhalte. §. 16809. Das von einem kleineren Stiftungs - Capitale pr. 600 Gulden abfallende jährliche Interesse mit 26 fl. wird überhaupt zur Unterstützung eines Invaliden, der nicht zu einer der vorbenannten zwey Categorien gehört, gewidmet. §. i6310. Jeder in den österreichisch kaiserlichen Militär-Diensten invalid gewordene Officier oder Soldat, ohne irgend einen Unterschied, er mag in oder außer einem Jnvaliden-Hause in der Monarchie domiciliren, ist geeignet, aus einer dieser drey Stiftungen nach Verschiedenheit seiner Categorie betheilet zu werden, und da diese Unterstützungsbeyträge aus dem Vereins - Fonde nur allein eine außerordentliche Beyhülje sind, so darf solche auch in die systemma'ßige Gebühr, welche diese Individuen beziehen, nicht eingerechnet werden. 125 Ansichten dakey; Zweck des Vereins-Fondes ; Einthcllung der Stiftungs- Capita'icn; Anlegung derBereins-Fondä, Capitalien; Verwendung der lährlichen Interessen von einem Stif- tungs-Eapical« per 1000 Gulden; per tooo Gulden; und per 5oo Gulden. Hkth. amio. 3uu. 814. d 1776. Wer auf diese Unterstützungen Anspruch bat. Htch. ältiio. 2un. 3s4. o 2776. » » 16, 815. D 28 6»