Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

1 1 2 Desehungsvsrschläge. Hkch.am 3. Dec. 8*6. N 3,64. bischen Matrikel einverleibt seyn, weil sich Seine Majestät nur im Wege ber Gnade über ben Mangel ber Matrikel-Eigenschaft zu bisponiren vorzubehalten geruhet hüben. §. 16286. Alle btefe Stiftungsplätze gleich vollstänbig zu besetzen, lassen bie Kräfte bes wieber her­gestellten vereinigten Fonbes nicht zu, sonbern es sind bie bießfallsigen Vorschläge nur nach bem Maße bes sich zeigenben jährlichen bispomblen Ueberschusses zu machen unb brS zur Voll­zähligkeit ber 69 großen Präbenben bie Erziehungs - unb Unterhalts - Stipenbien ganz ein­zuziehen. §. 16287. X Um biefe Stiftung aber so viel möglich ihrer Vollkommenheit zu nähern, werben bie Präbenben unb Stipenbien beyber Abtheilungen vom Militär-Jahre 1817, baS ist: vom isten November 1816 angefangen, nach ihrem ursprünglich vollen Ausmaße in klingenber Münze nach bem Zwanzig - Gulben - Fuße ausbezahlt. §. 162^8. * Für bie Präbenben ber Tyroler Adtheilung ftnb ausfchließenb berufen: a. Vorzugsweise Töchter ber in bie stänbische Matrikel einverleibten Familien. b. Töchter adeliger Tyroler Familien, wenn sie auch nicht in bie Matrikel einverleibt sinb. c. Töchter von auch nicht abeligen Tyroler Familien, sobalb ber Vater im Civil Dienste ben Rang eines wirklichen k. k. Rathes, im Militär aber jenen eines StabS-Officiers ober wirklichen Hauptmannes erworben hat und von ausgezeichneten Verbiensten ist unb war. Für bie Stiftplätze ber beutsch-erbl an bischen Abtheilung sinb berufen: a. Töchter von abeligen Familien bes k. k. österreichischen Kaiserstaates. b. Töchter von auch nicht abeligen Familien, beren Väter in ben oben liter, c bemerkten Dienstes - Categerien gestanben sinb. §, 16289. Die mit ben Taufscheinen, ben Moralitäts- unb Mittellosigkeits-Zeugnissen instruir- ten Gesuche ftnb, unb zwar solche für Plätze ber Tyroler Abtheilung bey bem Landes Guber- ntum in Tyrol, für jene ber deutsch - erblä'nbischen Abtheilung aber bey der Central-Organi- sirungs-Hof- Commission einzureichen. h. 16240. V«y ben vom Militär hierzu aspirirenben Canbibatinnen muß, nebst ben obigen Zeug­nissen, bem General - Cormnando noch eine eigene, nach de n folgenben Formulare verfaßte G. ualifications-Eingabe eingereicht werben, um solche dem k. k. Hoskriegsrathe zur weiteren Verfügung überreichen zu können. LXII. Hauptstück. XI. Abschnitt. Von der Haller Damenstiftung in Tyrol. '

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