Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

1 2 standesmä'ßigen Unterhalte seiner Gattinn für den Fall des Witwenstandes bey seiner Verehe­lichung zu erlegen gehalten ist. Nur wenn seine Gattinn ohne dieß auf eine Witwenversorgung von Seite des Staates einen Anspruch hätte, ist er von dieser Verbindlichkeit enthoben. LXII. Hauptstück. I. Abschnitt. Nr. i. Tabelle über die Gebühr der pensionirten Generale, Stabs- und Ober-Officiere. Das Pensions- Ausmaß bestehet in • ------------------------------------------------------------------­Charge. e fl. k. 'S' I fl. k. Anmerkung. .Feldmarschall. ....... 5ooo 41 o io &r. k. k. Majestät haben pch Vorbehalten nach Umstanden und auf Einra­Feldzeugmeister............................ 4ooo • 333 20 thcn des k. k. Hkrh. für dieje Chargen auch höhere Ruhegehalte auszumessen. General der Cavallerie .... 4ooo . 333 20 Die nicht dienenden Generale, welche die halbe charaktermäßiqe Gag- be­Felbmarschall- Lieutenant . . . 3ooo > aSo ziehen, entrichtenden Invaliden-Kreuzer zurHälfte; jene hingegen, die nur General-Major der 1. Elaste. . 1.2000 • 166 40 Ein Drittel der Gage oder etwas darüber, folglich den hacken Gehalt » r» »2. y . » 15oo 1 20 • nicht ganz beziehen, zahlen den Jnval.-Mund-Portions-Ärenzer, wie folgt: ÍI Oberst . ...................................... 1200 100 > Feldmarschall monathlich — fl. 5o kr. i Feldzeugmeister » — fl. 33 V2 kr. i Gener. der Cavall. » — fl. 40 kr. 1 Feldmarsch -Lieut. » — fl. 27 kr. und 1 Gcnfcld.-Wachtm. » — fl. 20 y3 $v. Die nicht dienenden General-Majors, welche zugleich Inhaber sind, haben außer der Regiments-Inhabers-Gebührkeinen Gehalt, es wäre denn,! daß einem oder dem andern wegen Umstanden ans'allerhöchster Gnade! eine Pen,ion besonders bewilligt würde, in welchem Falle sie sodaiuü den Invaliden - Mund - Portions - Kreuzer ohne Unterschied des Gehaltes nach dem Charakter ganz zu tragen haben. Die mit 1200 fl. und respective ,000 fl. in den Penft'ons - Stand übersetzten Obersten haben keine Mund - Portivns - Kreuzer zu leiden; sollte jedoch derlei) Obersten eine höhere Pension als 1200 fl. bestimmt werden so Oberst-Lieutenant............................. lOOti . 83 20 kommt von den Betrag der charaktermäßige ganze Invaliden-Mund- Portions - Kreuzer u. s. w. einem Oberst von der Infanterie jährlich Major.......................................... . . . 8oo 66 40 mit 5 fl. 36 kr., und einem von der Cavallerie mit jährlichen 5 fl. 48 kr. zu zahlen. Hauptm. mit Einschluß des Werk, meist, in der Fabrik des Feuer­werks-Corps ....... 6oo 5o • Die bey der k. k. Garde dienenden Offrciere erhalten, wenn sie dienstun­tauglich werden, vermöge allerhöchster Entschließung vom 11. Sept. 1770 und 18. Sept. 1782, dann Verordnung des Oberst-Hofmeisteram­Erster Rittmeister................................. 6oo . 5o tes vom 20. Jänner 1796, über ihre systematische Militär-Pension noch einen Cameral-Bcytrag von 100 fl.; für die Garde-Secoick-Wacht­Zweyter Rittmeister............................ 400 • 33 20 meister, u. für die Garde-Stabs-Parteyen bestimmen Sr. Majestät immer selbst dw Pension. Capitan-Lieutenant............................. 4oo 33 20 ' ' Ober - Lieutenant................................... 200 . 16 4o Die Gränz- Oekonomie - Ober, Lieutenants erhalten in Folge hofkriegs- rathlichen Reseripts vom 6. Februar 1809 li 821 die Capitän - Lieute­Unter » ................................... 200 16 4o 4° naius. Pension. Fähnrich................................................... 200 . i(j Oberbrückenmeister............................. 200 ' 16 4o

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