Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

102 RXII. Hauptstück. VI. Abschnitt. Formular B. Verzeichniß N. N. Regiment. der als realinvalid unter dem bemerkten Datum in dem N. N. Invaliden-Hause mittelst Revisions-Listen in Zuwachs genommenen Mannschaft, als: Des Mannes Wie weit der Mann mit der Regiments­Gebühr oder überhaupt nach denü dienst­leistenden Fuße verpflegt war. Sonstige Anmerkungen. Charge. Nahmen. Tag des Zu­wachses im Jn- validen-Hause. Sign, den ..ten «8... N. N., Invaliden - Hauses - Commandant. Formular 6. Patental- Urkunde. Von der, von der österreichisch-kaiserlichen, zu Ungarn und Böhmen königlichen apostolischen Majestät zur Besorgung der Invaliden-Soldaten zu Wien aufgestellten, Invaliden - Hauses-Commission wird hiermit zu wissen gemacht, daß Vorzeiger dieses . . . Jahre alt, von . . . in . . . gebürtig, . . . Re­ligion, . . . Profession, « . . Standes, nachdem er unter dem kaiserlichen königlichen..................Regiments (..............Corps) . . . Jahre lang als .... . treu und ehrlich gedienet hat, wegen ihm zugestoßener Un­tauglichkeit entlassen, und für seine im Felde erworbenen Verdienste der Unterhaltung im Invaliden-Hause würdig und fähig erkannt worden sey. Weil aber derselbe...............verlangt und gebethen hat, womit ihm die patent­mäßige Invaliden-Verpflegung täglich mit . . . Kreuzern abgereicht werden möchte, so hat man diesem seinem Begehren gewillfahret, ihn . . . zu dem Ende nach . « . instradirt, damit ihm die Ortsobrigkeit den Gnaden­gehalt täglich mit . .. Kreuzern nebst . . . Zulage täglich mit . . . Kreuzern von . . gegen seine eigene Quittung und jedesmahlige Vorweisung dieser Urkunde vorschießen solle, weil dieser Vorschuß nach Verlauf eines jeden Quartals gegen Quittung des genannten Invaliden entweder der Obrigkeit selbst, oder dem betreffenden Kreisamte von der k. k. ... Kriegs- .... bezugsweise Invaliden-Casse ohne Anstand wieder zahlbar ange­wiesen werden wird. Hiernächst werden alle und jede sowohl Militär- als Civil-Beamte nach Standesgebühr hier­mit ersuchet, oben bemeldeten .... gegen Vorweisung dieser Urkunde auf gedachter Straße frey und ungehin­dert passieren zu lassen, hingegen nicht zu gestatten, daß er mir Betteln oder anderen Ehessen jemanden beschwer­lich falle, noch ohne Vorwiffen und Bewilligung des Militär-Invaliden-Institutes bey Verlust desselben sich verheirathe. Sign, den . . ten . . . *8 .., Ex Commissione Caesareo-Regia militari Invalider um. N. N., Oberst und Commandarrtt N. N./ Feld-Kriegs-Commissar. Ist entlassen vom Regiment- den ......

Next

/
Thumbnails
Contents