Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von ber Verfassung der Reise -• Particulare mid deren Liquidinmg. *3'I 1 b) Wird das Individuum wahrend des Catastrál-Dienstes von einer solchen Krankheit befallen, oder zieht es sich dabey eine solche Beschädigung zu, welche dasselbe für die­sen Dienst untauglich macht, so erhalt cs Reisekosten und Zulagen bis zu seinem Be­stimmungsorte aus dem Catastral-Fonds, die Reise ist jedoch dergestalt zu vellführen, daß m der Regel täglich 6; und nur wenn Gebrechen des Körpers durchaus es nicht zuließen, was ár ärztlich bestätiget fet;n muß, wenigstens 3 Meilen zurück gelegt werden. c) Wird ein Militär - Vermessungs - Individuum von seiner kompetenten Behörde zu ei­ner anderen Bestürmung vom Geschäfte abgerufen, und kehrt in seinen Standort zu­rück, so trägt der Carastral - Fond die Reisekosten sammt Zulagen, und es tritt auch hier die Regel ein, daß täglich 6 Meilen zurück zu legen sind; kehrt das Individuum aber nicht an seinen Standort zurück, sondern wird es an einen anderen Bestimmungs­ort commandirt, so treffen sammtüche Rersekosten das Militär-Aerarium. d ) Wirb das Vermefsungs- Individuum wegen Unfähigkeit oder übler Aufführung entlas­sen, oder sucht es feine Entlassung aus einer anderen, als der unter b bem-erkten Ursache selbst, o muß dasselbe die Reisekosten aus Eigenem bestreiten, und ist üDtit Tage seines Abganges vom Catastral - Geschäfte aus der Gebühr zu bringen. $. *444i. Nach Verlauf von 6 Monathen werden keine Reise-Particulare mehr angenommen, und den betreffenden Individuen der zur Reise empfangene Geldvorschuß in diesem Falle ganz zur Last geschrieben, welcher sodann von denselben mittelst Gage-Abzuges herein zu bringen ist. §° 14442. Die respicirenden kriegscommissarianschen Beamten haben den betreffenden Regimen­tern und Parteyen alle nicht nach Vorschrift verfaßten Reise-Partikulare zur Abänderung zurück zu stellen; widrigen Falls dieselben bey unvollständigem und mangelhaftem Befunde auf Kosten desjenigen zur Umänderung zurück gesendet werden, der solche revidirte oder un­terfertigte. $• *4443. Die Reise - Particulare der im Stande befindlichen Officiere und Parteyen müssen von den Regimentern und Corps dem Vorgesetzten General - Commando, wohin diesel­be ihre Rechnungen zu legen haben, zur oberkriegscommissariatischen Liquidirung eingereichct werden. §. »4444­Ohne vorher gegangene oberkri gskommrssariatische Liqmdirung darf kein Reise-Parti- cular bey der Kriegs- oder Feld- Operations - Cassa durchgeführt werden. Die Reise-'Par­ticulare der bey Geld-Rimessen commandirten pensionirten Officrere können rücksichtlich der Diäten und des Gage-Suplements nach richtigem Befunde oberkriegscommrssariatisch liqui- dirt werden. Wann Generale eine Musterungsreise zu solchen Truppen, welche nicht zu ihrer Briga­de gehören, vornehmen müssen, so dürfen die Reiseauslagen nur dann liquidirt werden, wenn vorher von dem commandirenden General die Bestätigung beygefügt wird, dass der das Rei­se - Partikular unterfertigende General mit den nicht zu seiner Brigade gehörigen Truppen die Musterung vornehmen mußte. Die Reise-Particulare jener Individuen, die m den Stand eines Regiments oder Corps gehören, und welche Reise-Particulare die Liquidation des Ober-Kriegs-Commissa- riats nöthig haben, sind bey den betreffenden Regimentern oder Corps nach der oberkriegs- commissariatischen Liquidations-Clausel zu verausgaben. Die Ober-Kriegs-Commissarrate haben über die einlangenden Reise? Partikulare ein Vormerkungs- Protokoll zu führen, und am Ende eines jeden Monathes über alle im Laufe Einsendungs - Termine. Hkth.am-». <Set?.8io, b 4539. » » 11. 817.164>í. Unvollständige und mangel­hafte Reise-Particulare sin) zurück zu senden. Hkth.am i3. May 8o5- A 3371. » » > 5. Srpt. 807.15148. Einsendung der Reise-Par­ticulare zur Liquivrrunz. Hkth. «n« 7. Sept. 8g8. 145o6. " * >4* Sec. 8.6. Liquidirung und Durchfüh­rung der Reise-Particularc. Hkth. am »4- May 768. » » >6. März8>5. i >4»-. » * 14. Dee. 816. » » 18.3an. 817. >» » ->. May 81^. 13019.

Next

/
Thumbnails
Contents