Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
LI. Haupt stück. I. Abschnitt. Benehmen der Musterungs, Commiftfon bey Annäherung auf dem Musterplatze. halte der General-Commando- oder hofkriegsräthlichen Musterungs-Erledigungen einige Gebrechen vorgekommen seyn, so hatte das zu musternde Kriegs - Commissariar sich auch davon die Ueberzeugung zu verschaffen, ob diesem abgeholfen sey, und diese Truppen sich durchgängig nach dem bestehenden Normal-Gesetz« benehmen. Í. 14007. Unter den verschiedenen Gegenständen, die zu erheben sind, kommen auch mehrere vor, hie nur durch Fragen an verschiedene Individuen zu erforschen sind. Der kriegscommissariatische Beamte muß sich daher solche entwerfen, und in das Ge- dächtniß zurück führen, damit ihm am Tage der Musterung nichts entgehet, auf was er nach seiner Pflicht zu sehen hat. Einige Tage vor der Musterung bestimmt der Brigadier dem Regiments oder Corps die Stunde, in welcher die Musterung den Anfang nimmt. Der kriegscommissariatische Beamte hat daher zu dieser Zeit bestimmt entweder mit dem Brigadier zugleich, oder allein, auf dem Musterungsplatze einzutreffen. h. 14008. » Wie sich die M u sterun gS- C 0 m m i ssi 0 n dem Musterungsplatze nähert, findet dieselbe das Regiment oder Corps in Reihe und Gliedern aufgestellt, die Truppe präsentirt, und der Stabs-Offcier, der das Regiment oder Corps commandirt, übergibt der Muste- rungs - Commission den Rottenzettel. Die Musterungs-Commission reitet, oder geht dann die sämmtlichen Reihen, oder Glieder durch, und zwar von vorn und rückwärts, stehet den Monturs- und Rüstungszustand beym Manne und Pferde im Allgemeinen an, damit sie im Ganzen beurtheilen kann> wie das Regiment oder CorpS montirt, bewaffnet und überhaupt ausgerüstet ist. §. 14009. W enn nun die Reihen durchgegangen sind, formirt das Regiment ein 93 i e r e cf (Quarre) , in welchem der 18. und 38. Kriegs - Artikel laut vorgelesen, und dann, nach voraus gegangener Warnung des Meineides, zur Ablegung des Eides geschritten wird. In dieses Viereck tritt auch die Musterungs - Commission, und der kriegscommissariarische Beamte gehet während dessen, als der Eid abgelegt wird, in dem Quarre herum und überzeugt sich, ob Alles schwöret. §. 14010. W ie der Eid zu Ende ist, wird das Viereck gebrochen, das Regiment stellt sich in die Ordnung zur Musterung, und die Musterungs-Commission verfügt sich zum Mustertische, wo dem Rechnungs- und ärztlichen Personale, dann bey der Cavallerie auch den Schmieden und sonstigen Professionisten der für sie besonders vorgeschriebene Eid abgenommen wird. §. 14011. W enn dieses geschehen ist, so wird der Stab, und nach diesem werden die Supernu- merűre vom Stabe verlesen, während dessen der kriegscommissariatische Beamte den Nahmen eines jeden Mannes, und die Beschreibung des Pferdes mir Farbe, Zeichen, Geschlecht und Aller zum Beweise der Richtigkeit mit einem Striche bezeichnet. / §. 14012, Sobald der Stab fertig ist, passieren die Comvagnien oder Escadronen die Musterung, welche bey ihrer Vorrückung zum Mustertische das Spiel rühren. Die Officiere einer jeden Compagnie oder Escadron werden zuerst verlesen, und stellen sich dann gegen über vom Mustertische, zwischen welchem die Mannschaft vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts und mit dieser auch der Fourierschütz mit den Dienst-Reglements und Compagnie - Protocollen passieret. Von der Mannschaft einer jeden Compagnie oder Escadron zeichnet sich der knegs- cvmmissariatische Beamte «ier Gemeche aus, die dann zum geheimen Ausfragen beEidablegung bey ver Musterung. Htth. am 24. Noo. 810. 17*48. Weitere Vorgänge bey der Musterung; in iv»!cher Reihenfolge die Musterung vor fich ju gehen tat; wie die Vorrückung zum Mustertische zu geschehen hat. am n. Apr. 766. SJerfctieöcne ©tgenfíánee inäiTett audj> öurcty 5«ő JíuS? fragen cr&o&en merően.