Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

a68 LIV. Hauptstück. VI. Abschnitt. wie die Feldpostamter ihre Rechnung zu legen haben; wo rin die Rechnungs-Docu» mente bestehen; f) Dre Feld - Kriegs - Kanzelley. g ) Die Chefs des General-Stabes. Ix) Die Chefs der Ingenieure. i) Die Chefs der Artillerie. k ) Die Chefs des Pontonieurs-Corps. l) Die Chefs der Feldspitals * Direktion. m ) Die Ober- Landes -Commissäre und daS Ober - Landes-Comtniffariat. Alle übrigen Parteyen haben das Porto bar zu entrichten, so wie auch daS Porto für beschwerte Briefe und Frachtstücke, sie mögen an wen immer lauten, nach den bestehenden Postwagens-Vorschriften bezahlet werden muß. h. i43is. Das Feldpostamt und seine Detaschirungen haben sich außer dem gewöhnlichen Brief- karten - Journale mit keiner Rechnungslegung zu befassen, sondern bloß einen Monaths- Scontro zu entwerfen, sämmtliche Beylagen über Empfang und Ausgaben den betreffenden Ausweisen nach der Nummer und mit deren Rubricirung von außen deyzulegen, und somit den Scontro monathlich, die rubricirten Ausweise sammt den Beylagen aber nach Ausgang eines jeden Quartals an den Feldpost-Revisor einzusenden. Derjenige Rechnungsleger, der nach Verlauf von »4 Tagen über Ausgang eines jeden Monathes und bezugöweise Quartales seine Briefkarten - Journale, den Cassa-Scontro und die rubricirten Ausweise nicht einge- sendet hat, soll für jeden Versparungstag mit einer Geldstrafe belegt werden. Uebrigens wird hier nur noch bemerket, daß einzeln detaschirte Beamte, wenn sie sich mit der Karti- rung der Briefe nicht befassen, bloß daS Ritt- und Estaffetten-Protocoll zu führen haben, und dieselben verrechnen die Einnahme mit Allegirung der Beylagen an das Feldpostamt, wohin sie zugetheilt sind, wahrend der Beamte sammt der Mannschaft von eben dem Feld­postamte verpflegt, und deren Ausgaben dergestalt behandelt werden, als wenn diese Individuen gar nicht abwesend wären. §. 14313. Die Ausweise der Feldpostämter bestehen aus folgenden Abtheilungen, als: a ) Vorschüsse aus anderen Cassen. b) Brief - Porto - Erträgniß laut Monath- Journals. c) Rittgelder laut Extraktes auS dem Passagier-Protokolle. d) Rittgelder für Privat - Estassetten vermöge beygelegenen Auszuges aus dem Estaffetten­Protocolle. e) Empfänge für verkaufte Pferde, Wagen und derley Requisiten. f) Extra - Ordinarien, als: Strafgelder, Ueberschüsse rc. rc. g ) Mängels-Ersätze. h) Zurück ersetzte Vorschüsse für Vorspann von denjenigen, welchen sie geleistet worden sind. Die Ausweise über die Ausgaben betreffen folgende Rubriken: rftens: Auf Diäten für die sämmtlichen Feldpostbeamren und Briefträger. 2tens: Auf Kostgelder für sämmtliche Individuen vom Schmide abwärts. 3tens: Auf Reluirung der Naturalien in Geld. 4ten$: Auf Amtserfordernisse, als: Papier, Federn, Spagat, Siegellack, Tinte, Lichter, Scheren rc. 5teus: Auf Stallerfordernisse und Medikamente, Kerzen, Bürsten, Striegel, Schau­fel, Mistgabel rc. t'tens: Auf Schmid - und Wagnerarbeiten. 7 teil i : Auf Sarrler - und Niemerarbeiten. Nens: Auf Wagenschmiere. tjtt'ns : Auf Aufsitzgelder für Dienst- und Privat-Estaffettcn.

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