Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
s5» MV. Hauptstück. TL Abschnitt. Verfassung ber Kstsff,ten« G-lder-Berechnung. Hkth. cm 17. Mürz 8o3.1 >49«. Liquidirung der Estaffeten- Bercchnungen. Hkth. am 17. May 8o3.1 >490. ,}> « i8. 2lpv. 816. I3iu>. BeoSachtungen bey Aufgabe der Briefe. Hkth. am 17. Sec. 3,8.18093. tz. 14258. Zene Postillone, die mit dem gesetzmäßigen Trinkgelds nicht zufrieden sind, und ein höheres verlangen, sind von den im Dtenite reisenden Individuen dem nächstgelegenen Postamts nahmhaft zu machen, wo sodann die weitere Klage von dem Postmeister sogleich ad Protoeollum zu nehmen, und an das ihm Vorgesetzte Oberpostamt zu überreichen ist. §. 14259. Die gedeckten Kaleschen sind nur dann zu Nehmen, wenn es wegen übler Witterung zur Conservirung der Depesche nvthwendig befunden wird, welches derjenige, der den Courier abschickt, zu bestätigen hat; tritt aber während der Reise eine solche üble Witterung ein, so hat das betreffende Postamt die Bestätigung zu geben, damit sich der Rechnungsleger über die Abnahme einer gedeckte» Kalesche legitimtrcn kann. y/ tz. l4260. Die Dienst - Estaffelten sind/nur in äußerst dringenden oder wicktiaen Fällen mittelst von dem General- oder Militär-Commando oder dem Feld-Kriegs-Comnilssanate ausgestellten Anweisungsscheine (Geschäfts - Currentalien) bey den Postämtern und Stationen aufzugeben. Die Vergütung dafür hat die Hofpostbuchhaltung zu besorgen. Diejenigen Dtenst- Estafferen aber, welche von einzelnen Individuen oder sonstigen Behörden ohne Geichäfts- Currentalien abgesendet werden, sind nur als Privat-Estaffetten zu behandeln; ausgenommen bte Aufgabe der Estafetten geschieht an solchen Orten, wo sich keine der gedachten Be- chörden zur Ausfertigung der Geschäfts - Currentalien befindet. Wte die Estaffetten-Anweisung zu verfassen ist, zeigt das Formular Nr. 2. 14261. Das Dienst - Estaffetten - Rittgeld ist in jeder Provinz um ein Drittel geringer, als da- jeweilig bestehende Privat-Estaffetten-Rittgeld, zu bezahlen, so wie bey jeder Station, wo eine Estaffette aufgegeben, oder der Stundenpaß erneuert wird, das Aufsitz- oder Postillons - Trinkgeld ohne Anstand nach der fest gesetzten Tate zu berichtigen ist. §. 14262. . \ D ie Postämter haben zur Hercinbrmgung der Estaffetten-Gelder eine Berechnung genau nach dem beym 49sten Hauptstücke angezogenen Formulare zu verfassen, und, nebst ben gewöhnlichen Anweisungen, auch mit den die Richtigkeit ber geschehenen Eppedirung bestätigenden, von dem betreffenden Postmeister unterschriebenen Post - Currentallen gehö^ rtg zu versehen; widrigen Falls von keiner Militär-Behörde beriet? Berechnungen anzuneh- men sind. 1 §. 14263. Bevor die Estaffetten - Gelder - Berechnungen zur Cassa gelangen, sind sie nach vorläufiger kriegscommrssariatischer Revision zur ordnungsmäßigen l'iquictrung an die Hofkriegs- buchhaltung emzufenden. Zur Erleichterung der Estaffetten-Llqutdlrung ist bey Knegsoxr- hältniffen, wenn im Auslande Estaffeten tn Dienstsachen aufgegeben werden, das Eert i- ficat bey der Aufgabe derselben gehörig auszusiellen und zu unterfertigen. B . Von der Expedition der Dienstbriefe und Packete. §. 14264. Die Briefe, welche an portofreie Personen, ober an öffentliche Behörden, Aemter und an einzelne öffentliche portofreie Anstalten zur Post gebracht werden, oürfen nicht frankirt, jonbern es müssen für dieselben bey der Aufgabe btt Postgebühren nur zur Hälfte der tariffmaßigefl Brief-Taxe entrichtet werden, wobey die Zustellung eines derley Briefes an die portofreie Person ober Behörde ohne Abnahme oder Aufrechnung eines Porto's Statt zu finden hat;-dagegen erstrecket sich dtefe Begünstigung der Halb-Frankatur nicht auf jene ®ie 4JoftiIíone baten fid» mit Cent feflflefe$ten£rinfget» fce *u Cegnügen. 6?t6. am 6. 33iar4 8i7.11Í91. 1 • » 8. ©et. 818. I6373. 35ce&ad)tunqen 6eo llbnat) 3 Ute Cer geOecften Äalefcfcett. $Ut). am 19. ©ei. 809. 13364. 2f ufgqie Cer Sienft = (iffaf* fetten. |)ftt).am »4. 5e&. 804.1 8*6. » » IO. ©ct. 806. 15491. n » i7.SCC-8»6. A 10001. » » 19. 3un. 807. i 3369. » k *5. 809. 1 861. M » » *, ©ec. 8i3. x 6490. ®fí«^tung fceé ©ienjh(SfTafi feten 5 Stift í ,«nö ixur jiggelDeS. 4i)ftt>. am 18. xtpr. 778. » » »9.@e}Jt. 779*> » *. Stär^ 807,1 11S9,