Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Von der Transportirung zu Lande. sa3 D. Von den Transports- und Eta ppen-Commanden im Kriege. §. *4»*4* Sobald die Operationen der Armee beginnen, ist ein großes Transports - und Depots- Commando unter dem Oberbefehle eines thätigen, diensterfahrenen Generals im Rücken der Armee aufjustellen, um das Fortkommen aller der k. t Armee nachzufolgenden Verstärkungen an Mannschaft und Pferden, so wie alle Transporte von Kciegsbedürfnissen möglichst zu be­schleunigen und hierbey zugleich alle Excessen der Marodeurs und Nachzügler, so wie auch die ungebührlichen Forderungen, ins besondere aber jede Art von Bedrückung der Landesbe­wohner zu verhindern. §. 14115. Die Aufstellung dieser Transports-Commanden, so wie die Aenderung derselben, ist immer sogleich dem angränzenden General - Commando, von jenen General - Commanden, aber die der Armee am nächsten sind, dem Haupt-Armee-General-Commando anzuzeigen. §. 14116. Dem den Oberbefehl über diese Transports- und Etappen-Commanden führenden Ge­nerale liegen nachfolgende Besorgungen, als in seinen Wirkungskreis gehörig, ob: a) Die Sammlung und weitere Jnstradirung aller Nachzüge von Ergänzungs- oder Ver- starkungstruppen und Reconvalescenten, wozu er einen im Rechnungsfache geübten Hauptmann aus der Pension oder von der Landwehre als Transports-Commandanten nebst dem erforderlichen Rechnungs - Personale zu bestimmen hat. b) Die Aufsicht über alle Armee-Depots und Bagagen, lieber die Cavallerie-Depots und eigentlichen Pferdspitäler haben sie einen hierzu geeigneten Cavallerie - Srabs- Offlcier aus dem Pensions-Stande nebst einigen geschickten Thierärzten aufjustellen. e) Die Sammlung und Escortirung der Kriegsgefangenen bis an das nächste Uebernahms- Commando der angränzenden Provinzen. d) Die Ober - Controlle über alle Armee-Magazine und die Betreibung aller Magazins- Nachschubs ■- Transporte. e) Die Oberaufsicht über das Feld-Monturs-Depot. i) Die Oberaufsicht über die Detaschements, welche auf den Militär-Straßen zeitweise und bleibend ausgestellt werden. Endlich g) die militärische Polizey - Aufsicht zur Hinderung und Hemmung von Ereessen, mit der Befugniß, schwere Excedenten nach Umständen auch standrechtmäßig behandeln zu dürfen. tz. i4»*7. Zu diesen verschiedenen Beschäftigungen benöthiget derselbe: An Assistenz-Tr rippen. 1 Bataillon Landwehre. « i Abtheilung Cavallerie. An Geschäfts-und Hülfs-Personale. 1 Cavallarie- Stabs - Officier zur Aufsicht über die Cavallerie-Depots 3 bis 3 thätige Stabs -- Ossiciere zu Versendungen und zur zeitweise» Aufstellung auf besonders wichtige Puncte. 1 kriegscommissariarischen Beamten. 1 Verpflegs - Oberbeamten zur unablässigen Visitirung der Armee-Magazine und augen­blicklichen Abstellung aller entdeckten Gebrechen. 1 Auditor aus dem Pensions-Stande. 1 \ Stabs-Profoßen. 4 Unter- i Zweck der Transport« * um* Etappen - Eommanden iw Kriege. Hkth. um-6. Aug. 8l3.1448«. » n 16. Apr. 8i5. G 1616 und 1064. Welche Behörden von der Aufstellung und Veränderung dieser Tommanden ju unter­richten sind. Hkth óm «6,2fug. 8i3,1448*. War der den Oberbefehl führende General j» besorgen hat. Hkth.am *6. Aug. 8i3. 1448«. Stand der Assistenz - Trup­pen und des Geschäfts - und Hülfs-Personals. Hkeh. m *6. Aug. 8i3.1448*.

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