Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Von der Transportirung zu Lande. sa3 D. Von den Transports- und Eta ppen-Commanden im Kriege. §. *4»*4* Sobald die Operationen der Armee beginnen, ist ein großes Transports - und Depots- Commando unter dem Oberbefehle eines thätigen, diensterfahrenen Generals im Rücken der Armee aufjustellen, um das Fortkommen aller der k. t Armee nachzufolgenden Verstärkungen an Mannschaft und Pferden, so wie alle Transporte von Kciegsbedürfnissen möglichst zu beschleunigen und hierbey zugleich alle Excessen der Marodeurs und Nachzügler, so wie auch die ungebührlichen Forderungen, ins besondere aber jede Art von Bedrückung der Landesbewohner zu verhindern. §. 14115. Die Aufstellung dieser Transports-Commanden, so wie die Aenderung derselben, ist immer sogleich dem angränzenden General - Commando, von jenen General - Commanden, aber die der Armee am nächsten sind, dem Haupt-Armee-General-Commando anzuzeigen. §. 14116. Dem den Oberbefehl über diese Transports- und Etappen-Commanden führenden Generale liegen nachfolgende Besorgungen, als in seinen Wirkungskreis gehörig, ob: a) Die Sammlung und weitere Jnstradirung aller Nachzüge von Ergänzungs- oder Ver- starkungstruppen und Reconvalescenten, wozu er einen im Rechnungsfache geübten Hauptmann aus der Pension oder von der Landwehre als Transports-Commandanten nebst dem erforderlichen Rechnungs - Personale zu bestimmen hat. b) Die Aufsicht über alle Armee-Depots und Bagagen, lieber die Cavallerie-Depots und eigentlichen Pferdspitäler haben sie einen hierzu geeigneten Cavallerie - Srabs- Offlcier aus dem Pensions-Stande nebst einigen geschickten Thierärzten aufjustellen. e) Die Sammlung und Escortirung der Kriegsgefangenen bis an das nächste Uebernahms- Commando der angränzenden Provinzen. d) Die Ober - Controlle über alle Armee-Magazine und die Betreibung aller Magazins- Nachschubs ■- Transporte. e) Die Oberaufsicht über das Feld-Monturs-Depot. i) Die Oberaufsicht über die Detaschements, welche auf den Militär-Straßen zeitweise und bleibend ausgestellt werden. Endlich g) die militärische Polizey - Aufsicht zur Hinderung und Hemmung von Ereessen, mit der Befugniß, schwere Excedenten nach Umständen auch standrechtmäßig behandeln zu dürfen. tz. i4»*7. Zu diesen verschiedenen Beschäftigungen benöthiget derselbe: An Assistenz-Tr rippen. 1 Bataillon Landwehre. « i Abtheilung Cavallerie. An Geschäfts-und Hülfs-Personale. 1 Cavallarie- Stabs - Officier zur Aufsicht über die Cavallerie-Depots 3 bis 3 thätige Stabs -- Ossiciere zu Versendungen und zur zeitweise» Aufstellung auf besonders wichtige Puncte. 1 kriegscommissariarischen Beamten. 1 Verpflegs - Oberbeamten zur unablässigen Visitirung der Armee-Magazine und augenblicklichen Abstellung aller entdeckten Gebrechen. 1 Auditor aus dem Pensions-Stande. 1 \ Stabs-Profoßen. 4 Unter- i Zweck der Transport« * um* Etappen - Eommanden iw Kriege. Hkth. um-6. Aug. 8l3.1448«. » n 16. Apr. 8i5. G 1616 und 1064. Welche Behörden von der Aufstellung und Veränderung dieser Tommanden ju unterrichten sind. Hkth óm «6,2fug. 8i3,1448*. War der den Oberbefehl führende General j» besorgen hat. Hkth.am *6. Aug. 8i3. 1448«. Stand der Assistenz - Truppen und des Geschäfts - und Hülfs-Personals. Hkeh. m *6. Aug. 8i3.1448*.