Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
IX. Abschnitt. Wo» der Musterung oder Revision der Verpflegs-Magazine. §. l/jo'Sa. Bcy der Musterung der Verpflegs-Magazine ist über folgende Gegenstände zu relatiornren: §. i. Wann und wo das Verpssegs-Magazin gemustert wurde. §. 2. Ob vor der Musterung den Verpflegsbäckern die Satzungen vorgelesen und erklärt wurden; dann ob sie nach voraus gegangener Warnung des Meineides den Eid der Treue abgelegt haben ? §. 3. Ueber den Stand ist die Muster-Liste und Muster-Tabelle nach dem Formulare Nr. i zu verfassen und beyzulegen. §. 4. Ob dieselben ihre Löhnung und ihr Brot richtig erhalten? §. 5. Ueber die am Tage der Musterung vorgekommenen Transferirungs-Gesuche ist die Con- fignárion nach dem Formulare Nr. 2 zu verfassen und zuzulegen. H. 6. lieber die seit der letzten bis zur gegenwärtigen Musterung oder Revision revertirte, desertirte oder sonst eingebrachre Mannschaft ist die Eon signati on nach dem Formulare Nr. 3 zu verfassen und zu allegiren. tz. 7. Ueber die auf General-Commando-Verordnungen mit 'Abschied und Laufpaß entlasse- yen Leute ist dre Consignation Nr. 4 zu verfassen und beyzulegen. §. 8. In Betreff der Kranken ist überhaupt nur aufzuführen, ob der Mann, wenn er er. krankt, gleich mit seiner ganzen Gebühr tn das Garnisons Spital zur Pflege und Behandlung vorschnsrinaßig übergeben, und bey seiner Reconvalescrrung wieder mir Ordnung übernommen und abgeschickr wird. §. 9* Ueber die am Tage der Musterung Vorgefundenen Real-Invaliden ist die S u p e r a r b i- rr ir u ng s- Liste nach dem Formulare Nr. 5 beyzulegen, und weil diese Leute gleich nach der Musterung dem Superarbitnum vvrzustellen sind, so ist anzuzeigen, ob diese Mannschaft nach dem Superarbitrirungs-Befunde behandelt worden ist. §. 10. Z u was für Anstellungen die Vorgefundene halbinvalide Mannschaft zu verwenden wäre, hierüber ist eine nach dem Formulare Nr. t> verfaßte Consignatl on zuzulegen, bey deren Classification sich die hierüber ergangenen Normal-Verordnungen gegenwärtig zu halten sind. §. 11. Ist die Anzahl der Verheiratheten des Verpstegs-Personals nur summarisch, jedoch mir Ersichrlichmachung der Präsenten und Absencen anzuzeigen. §. 12. Wie viele Kinder männlichen und werblichen Geschlechtes von Officieren und von Bäckermeister an vorhanden sind, ist in der Relarwu aufzuführen. tz. i3» Ob die Verpflegsbäcker ihres Handwerks kundig sind? LI. Hauptst. IX. Abschn. Von der Musterung oder Revision der Verpssegs- Magazine. F orm. Nr. Form- Nr. Form. Nr. 3. Form. Nr. 4* Form. Nr. ,5zFor«. Nr. 6. 3n(ifucfiy» jttr ?)tufterung itt PerpfícgíJ s íftagajine. pfr6.arttii.Oct. 8o3. » » *7. 3uf. 8‘6. O 1473. » » 1 i.flec. 819, O 3i34. >* »'3i.©tc. 819, O 35i6.