Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
LI. Hauptstück. I. Abschnitt. Ob bte Escadrons- Commandanten von den Schmieden durch die für Pferde -Medicamente angesetzten Preise nicht allzu sehr überhalten werden? — Ob die rotzigen Pferde und deren Rüstungen sogleich separirt werden? h. 4>. Ob zum Putzen, Füttern und Tränken festgesetzte Stunden bestimmt sind? ' §. 42. Ob die Pferde außer der Fütterungszeit ordentlich geweidet, auch mit Gras gefuttert werden? — Ob sie zur Herbstes- und Winterszeit öfters und langer ausgeritten werden? — Ob die Fenster in dem Stalle Tag und Nacht offen gelassen, folglich den Pferden zur Vorbeugung der schädliches Ausdünstungen hinreichend Luft verschafft werde. §. 43. In der Relation ist anzuführen, wie viele Dienstpferde seit letzter Musterung durch zehn Jahre vom nahmlichen Manne ohne Verwechselung geritten, inithin welcher Mannschaft nahmentlich das ausgemessene Douceur erfolgt wurde. §. 44.' Ob der Pferdebeschlag nicht unrecht getragen, und ob, ungeachtet der vorhandenen unberittenen Mannschaft, einige Dienstpferde leer gelassen werden; dann ob der Pferdebeschlag gut beschaffen sey? §. 5o. Ob dem Dienstpferde an seiner ausgemessenen Portion nichts entzogen werde, und ob bte Pferde - Portionen das gehörige Gewicht haben? -— Ob das Heu genußbar und nicht etwa schleimig, schilfig ist? — sofort ungesund sey? Ob und welche Majors - und Regiments-Adjutanten der Infanterie mit Pferden aus dem Equitations - Institute, oder Mözehogyeser Gestüte versehen sind? — Gegen welchen Preis sie dieselben erhalten haben? — Ob dieser bereits ganz oder zum Theil erlegt ist, und in welchem Zustande sich dieses Pferd befindet? Vierter Theil. §. 6. Ist das Jnventariu m nach dem Formulare Nr. sí über die Feuergewehre com- pagnie oder escadronsweise zuzulegen, und bey dieser Gelegenheit anzuzeigen, wo die abgängigen oder überzähligen Feuergewehre herrühren, und wie die einen oder die anderen im Stande sind? — Wie sie unterhalten werden, und auf welche Art die unbrauchbaren zu Grunde gegangen seyen? Ob ein und anderes in der vorgeschriebenen Anzahl vorhanden sey? Ob die Reparatur der Feuergewehre nicht etwa durch Schmiede oder Schlosser geschehe? Auf welche Art das Feuergewehr geputzt wird, und wie weit es zmü abgesehenen Gebrauche zweckmäßig sey? Ob die Pistolen und Pulverladungs- Maßeln vorhanden seyen? §. 7. Ueber die Munition ist das Jnventarium nach dem Formulare Nr. a5 zu verfassen , und anzuzeigen, wo die überzählige und abgängige Munition herrühre, und auf welche Art die unbrauchbare Munition zu Grunde gegangen sey? Ob der Mann mit der vorgeschriebenen Anzahl Patronen versehen, und eine gute Aufsicht auf die vorhandene Munition bestellt sey? §. a5. In Betreff der Kranken wäre nur anzuführen: überhaupt was für Gattungen Krankheiten das Jahr hindurch geherrscht haben, und wenn eine Krankheit stark eingerissen, was 2 4.