Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Von der Musterung der Leib-Garden und Truppen. seyen, wovon die sich ergebende - Ersparung nur in der Relation anzumerken ist, wie! das Hand - und Anbringgeld bey den Rubriken, welche in der Muster-Liste besonders sichtbar gemacht werden, ohnehin allemahl angemerkt werden muß. Ob die zugewachsenen Feldarzte, Fouriere, Trompeter, Sattler, Schmiede und Riemer, dann sonstigen Handwerksleute die zum Dienste nöthigen Kenntnisse besitzen? Ob den Unter-Offieieren und der bildungsfähigen Mannschaft der vorschriftmäßige Unterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen bey den Compagnien unb Escadronen, und mit welchem Fortgange ertheilt werde? tz. 7Ist die Consignation über die von einer bis zur anderen Musterung desertirten, re- vertirten und sonst eingebrachten Mannschaft nach beyliegendem Formulare Nr. 4, welche aus den von einer Musterung zur anderen vorhandenen Monath- Acten individuell zu extra- hiren sind, zuzulegen; ferner ist in der Relation zu bemerken, ob wegen Verhüthung der Desertion alle ordentlichen Anstalten und Vorkehrungen getroffen seyen? Ob den Deserteuren fleißig nachgesetzt werde? Ob das Desertions - Uebel sich gegen die vorige Musterung vermehrt oder vermindert habe? In was die Ursachen der Desertion bestehen ? Ob auf die Vermögens - Confiscation der Bedacht genommen wird, und in wie weit solche erfolgt ist? Ob bey den vom Urlaubsorte Entwichenen niemanden etwas zur Last falle, und ob bey jenen außer Landes die eingelegte Caution an das Aerarium abgeführt worden sey? Ob zur Anhaltung und Verhinderung der Desertion von Seite des Landes alle möglichen Hülfsmittel geleistet werden? Ob die vom Lande Eingebrachten nicht etwa Anfangs verheimlicht, folglich ob jemanden vom Politicum in diesem Falle etwas zur Last gelegt werden könne, und ob die schuldig Befundenen zur angemessenen Strafe gezogen worden sind? Ob der Mannschaft die Militär-Taglia oder bey Entdeckung der Deserteurs-Complotte die ausgemessenen Douceurs richtig ausbezahlt worden, und ob hierüber die Mannschft in geheim befragt worden sey? Was für wesentliche Ursachen Reverrirte und Atrapirte ihrer Entweichung angegeben haben, und ob solche mit den aufgenommenen Verhören einstimmig sind? Ob die Desertion nicht durch Falschwerber mehr verbreitet worden sey? — Die Ursachen der Desertion sind bey ben betreffenden Individuen anzuführen. tz. 9. Nach dem Formulare Nr. 6 ist eine Consignation über die seit voriger bis zur gegenwärtigen Musterung mitAbschied oder Laufpaß entlassenen Leute, welche aus den von einer Musterung zur anderen vorhandenen Monath-Acten indwlduell zu extrahiren sind, zu verfassen und beyzulegen. In der Relation ist anzuführen: ob bey der Entlassung nach der bestehenden Vorschrift vorgegangen? ob die statt der Entlassenen Gestellten ausschließlich jener, welche von Dominien und Obrigkeiten ersetzt werden, unconscribirte Leute sind? Ob statt der gegen Stellung Entlassenen, aus dem Reiche oder sonstigen fremden Ländern gebürtigen Mannschaft, die nach dem erlassenen Befehle bestimmte Zahl von Ausländern gestellt worden sind? tz. 10. Ob für die als untauglich befundenen, mit Laufpaß abgeschickten Recruten die vorschriftmäßige Entschädigung des Aerariums wirklich erfolget sey, oder ob die noch nicht eingegangenen Ersatzposten gehörig betrieben werden? — Die Recruten, für welche die Entschädigung deS Aerariums, und mit wie viel für jeden einzulreten hat, sind nahmentlich aufzuführen. §. 11. Heber die bey der Musterung vorgebrachten Entlassungsgesuche, welche für den Dienst vortheilhaft sind, ist eine dem Formulare Nr. 7 verfaßte Consignation einzureichen. §. 17. Die Zahl der Capitulanten ist in der Relation nur summarisch anzuzeigen, und dabey zu bemerken, wie viel sich etwa darunter Inländer befinden, welchen bey der -Werbung di« Band xv 5 Form 9tr. 4. F orm. Nr. 6. Form. Nr. 7-,