Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

Bon der 93? u ft mt n g der Leib-Garden und Truppen. »5 auch das Pferd und die Montur angeschafft werden könne? Ob sich wegen der Montur, Ausrüstung und Remontirung der Trompeter nach der neuen Vorschrift benommen wor­den sey? §. 45. lieber die in der Regiments-Cassa vorrathigen Gelder, welche in Conventions ^ Münze nach Stücken und nicht nach Sacken auszuweisen sind, ist ein gefertigter Münzzettet nach dem Formular Nr. so, dann der Depofiten - und Ac t iv-A usweis nach den Formularen Nr. 21 und 22 zu allegiren, und dabey zu bemerken, ob der dießfallsigs Betrag richtig überzählt, dann ob die dreyfache Cassa -Sperre vorschriftmäßig beobachtet werde? Ob eine Hand-Cassa, und mit welcher Summe, vorgefunden worden sey? Im Falle sich etwa in der Regiments - Cassa, so wie z. B. in Ungarn oder Siebenbür­gen, aus Anlaß der vom Lande eingegangenen Contriburions-Gelder, ein größerer Betrag, als das gewöhnlich gebührende Verlags-Quantum ausmacht, befände, müßten die dieß- fallsigen Ursachen allemahl in der Relation angeführt werden. tz. 4b. Ob der Mannschaft der ausgemessene Sold, so wie die sonstigen Beyträge von Zeit zu Zeit richtig und ohne den geringsten Abzug abgereicht, und ob der sich ergebende Münzgewinn der Mannschaft allenthalben auf die Hand bezahlt werde? Ob die Mannschaft ihre Medaillen- Zulage richtig erhalte, und welche Individuen mit Medaillen versehen sind, über welche das Verzeichniß nach dem Formulare Nr. 23 beyzulegen ist. §- 47­Ob das Brot genußbar sey ? Ob die dreßfallsigen Portionen das rechte Gewicht haben? Ob das Brot von den Verpflegsä'mtern oder durch eigene Manipulation des Regiments, oder vom Lande, und ob es im letzten Falle die Früchte und in was für einem Maße abgebe? lieber die Natural- und Material-Vorrärhe ist nicht zu relationiren. §. 40. Ob der Mann hinlängliches Service erhalte? und was feit letzter Musterung hiervon für das Aerarium erspart worden sey ? wovon die Ersparung in der Relation nur summarisch anzuzeigen ist. §. 49­W ie der Victualien- Preis überhaupt beschaffen; ob das Rindfleisch zu allen Zeiten zu bekommen; ob es genußbar, und in was für einem Preise sey ? ist ebenfalls in der Relation zu bemerken, so wie ferner: ob das Zugemüse und die übrigen dem Soldaten erforderlichen Eß- waaren allezeit und in einem billigen Preise zu erhalten seyn? Ob sich rücksichtlich des Rauchta­baks nach der Vorschrift benommen werde; von welcher Qualität die Mannschaft raucht, und was die stärkeren und schwächeren Raucher an Rauchtabak erhalten? §. 5i. Ob die Officiere und alle unter der Rubrik Gage mit ihrem Gehalte stehenden Par­teyen ihre Gage richtig, und erst nach Verlauf des Monathes bekommen, und ob mit sol­chen gehörig abgerechnet werde? Ob die betreffenden Individuen die in den Regiments- Unkosten ausgemeffene Zulage richtig erhalten? Ob den Officieren keine Abzüge auf Proprété oder zum Unterhalte der Hautboisten - Bande, wenn es freywillig zu geschehen pflegt, ge­macht werden,, und in was sie bestehen? Ob die Officiere mit Schulden behaftet, und ob sie tn dieselben mit oder ohne Verschulden verfallen fegen ? Ob eine Feld-Musik bey der Cavallerie bestehe? §. 5s. Ob nichts, was dem Officiere oder Gemeinen wegen der Unkosten lästig ist, eingesührr worden sey? 38*, «•, st a, a*. $arttr. Jle. i3.,

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