Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
Ueber die Depositen - und Activ-P osten ist umständlich zu relationiren. Ob die Vormerkungs-Bücher über dre Verbochs -, Depositen- und Supplements- Gelder mit Ordnung unterhalten werden? tz. 23. Ob die gewöhnlichen Sessionen abgehalten und die vorkommenden Gegenstände mit Ordnung verhandelt werden? h. 24. lieber die vorhandenen Reglements - Dienstbücher und sonstige Instructionen ist das Knventarium Nr. 24 beyzuschtteßen, und über den Abgang zu relationiren. «r. *il §. 25. Wie die Invaliden-Haus-Kanzelley untergebracht ist? In welchem Zustande sich das Rechnungswesen befindet, und mit welchem Erfolge das' Rechnungs- Personale verwendet wird. Ob die vorhandenen Grundbücher, Protecolle und Vormerkungen mit Ordnung ge» führt und unterhalten werden ? §. 26. Ob die Mannschaft ihre Gebühr an Löhnung, Fleisch bey trag, sonstigen Beytragen, Zulagen uns Brot von Zeit zu Zeit richtig und ohne den geringsten Abzug erhalt? h. 27. Ob das Brot genußbar sey, und die dießfallsigen Portionen das rechte Gewicht haben? §. 23. Was am Tage der Musterung an Monturs-und Lederwerks- Sorten sowohl auf dem Leibe der Mannschaft, als in dem Haus-Magazine vorhanden war? worüber daö Inven- Larium Nr. 26 zuzulegen ist. Woher und gegen welche Bezahlung die Invaliden - Haus-Commission ihre Monturs- Sorten erhalt? Ueber die bis zur künftigen Musterung erforderlichen Monturs - Stücke ist der E r- f 0 rd ernißaufsatz Nr. 26 beyzulegen. Ob die Mannschaft gut oder schlecht, und nach der Vorschrift montirr ist , oder davon und worin abgewichen werde? Ob die Mannschaft die kleine Montur, und so auch die großen Monturs-Stücke, nach Nothdurft richtig erhalt? Ob der Mannschaft die Schuhe gedoppelt, und die Monturs-Sorten ausgeflickt werden? Wre die Rockel, welche die Leute von den Regimentern mirbringen, verwendet werden? Ob das Officiers - Corps die Invaliden- Hauses - Uniformirung tragt? Ob das Rechnungs- und ärztliche Personale vorschriftmäßig uniformirt sey? §. 29. Ueber die Feuergewehre ist das Inventarium Nr. 27 anzuschließen, und dabey zu relationiren, in welchem Zustande sich solche befinden, und auf welche Art das Feuergewehr geputzt wird. tz. 3o. In dem Inventar ium Nr. 28 ist die Munition auszuweisen und anzuzeigen, ob diese trocken und feuerfrey aufbewahrt wird. > tz. 3t. Ob die Mannschaft menagirt? wie sie damit zufrieden ist? woher die Kochgeschirre angeschafft werden, und von wem deren Reparatur bestritten wirb.? lieber die Kochgeschirre ist das Znventarium Nr. 29 anzuschließen. ***■ ÍBon der Musterung eines Invalide n-HauseS. U() Nr . *5. Nr. 26. Ne. *9Tu- i8-»