Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

1 tó LI Hauptstück. IV. Abschnitt. Nr. 7. Sfr- e. S'v. H. §.10. Wo die Ober - Officiere und Mannschaft, und in welcher Anzahl commandirt oder ab­sent sind ? .Die ersten find nahm endlich, die letzteren summarisch auszmveisen, mit der Bemerkung, ob das Haus von ihrer EMenz überzeugt rst. h. 11. Welche Ober-Officiere und Stabsparteyen, und welche Anzahl von der Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts auf eine bestimmte Zeit beurlaubt sind? Welches Reisegeld die auf Urlaub abgegangene Mannschaft nach der Vorschrift des In­validen- Systemes bar auf die Hand erhalten har, und ob die Löhnung bey ihrem längeren Ausbleiben dem Militär-Invaliden-Institute zu gute kommt. Was durch die Beurlaubung an Verpflegung, Naturalien und Service erspart worden ist, worüber die Ausweise Nr. 7 beyzulegen, und in der Relation die Ersparung nur summarisch anzuzeigen ist. Ob diejenige Mannschaft, die den erhaltenen Urlaub durch zwey Jahre und darüber willkührlich überschreitet, und dadurch des Invaliden -Instituts verlustigst wird, als Emansores und wie viele Köpfe auf diese Art in Abgang gebracht worden seyen; über welche die C o n- fignaiion Nr. 8 beyzulegen ist. §. 12. In Betreff der Kranken wäre nur überhaupt die Zahl der Kranken von der letzten Mu­sterung, dann der Zuwachs und Abgang summarisch aufzuführen. Was für Gattungen von Krankheiten daS Jahr hindurch geherrscht haben, und wann eine Krankheit stark eingerissen wäre, was daran Schuld sey? Ob es bey Erkrankung der Leute zur baldigen Herstellung der nöthigen Hülfe und Mühe nicht ermangele? Wie die Kost der Kranken beschaffen, und was für ein Brot denselben abgereicht werde ? Ob die Kranken in der Wäsche und in dem Bettzeuge rein gehalten, und das Bettzeug .öfters gewechselt werde? Ob die Krankenzirmner hinlänglich beheitzt und beleuchtet seyen? Ob der Stabsarzt, und so auch die übrigen Aerzte, rhrem Fache gewachsen seyen, und ihre Schuldigkeit, so wie die Krankenwärter, unverdrossen leisten? Ob der Stabsarzt den medicrnischen Lehr-Curs gehört habe? Ob das ärztliche Ordi- nations-Buch geführt werde, und vorhanden war? Ob mit den Medicamenten wirthschaftlich gebühret werde? ob solche alle genußbar seyen, und ordentlich verrechnet werden? Wie die Lage des Hausspitales beschaffen fey, und aus wie viel Zimmern solches bestehe ? Ob die Kranken nach Verschiedenheit der Krankheiten, hauptsächlich aber die gefährli­chen und mit ansteckenden Krankheiten Behafteten von den anderen abgesondert liegen? Ob der Haus - Capellan die Kranken fleißig besuche, und denselben den geistlichen Trost ertheile? Ob in einem der Krankenzimmer ein Altar angebracht sey? und wie oft die Messe in der Woche darauf gelesen werde? * Wie lang die Kranken, nach erfolgter Genesung, noch im Spitale gelassen werden? Wie sich mir der Beerdigung der Verstorbenen benommen werde? Ob ein eigenes Fuhrwesen zu diesem Ende beym Hause sich befinde; dann ob demTod- tengraber und dem den Kalk einsireuenden Invaliden eine und welche Zulage erfolgt werde? Ob die Montur der Kranken in einem abgesonderten Zimmer aufbewahrt werde? In was die Spitals - Requisiten bestehen ? über welche das Inventarium Nr. 9 zu- .zulegen ist. Wie der Stand dieser Requisiten beschaffen sey?

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