Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 14. (Wien, 1822)

25o XLIX. Hauptstück. XXXIII. Abschnitt. Anmerkung. Die V icrualien- R e ch n ü ng oder das Handbuch wird vierteljährig in den nahmlichen Terminen wie die Geldrechnung angelegt. In der Rubrik Empfang wird alles dasjenige aufgeführt, waS nach der Geldrechnung unter die Rubrik Verwendung an Nahrungsmitteln erkauft wurde, und auch dasjenige, was etwa das Erziehungshaus als Ge­schenk erhalten hat, mit Ausschluß der Suppenkräuter und Wurzeln, welche wegen ihrer Geringfügigkeit nur mit dem Ankaufsbetrage in der Geldrechnung zu verausgaben sind. Einer jeden in der Victualien-Rechnung vorkom­menden Empfangspost wird das Datum vorgesetzt, an welchem der Ankauf geschehen, und eben so die Nummer, mit welcher der Ankaufsbetrag für solche in der Geldrechnung versehen ist. Alle Victualien, als: Mehl, Erbsen, Gerste, Gries, Erdäpfel, Rüben, Sauerkraut u. s. w., müssen gleich nach ihrem Ankäufe in Beyseyn des Officiers abgewogen, oder abgemessen, und mit ihrem Gewichte oder Maße in den betreffenden Rubriken in Empfang gebracht werden. Das erkaufte E^rtra-Brot wird mit dem Gewichte nach der Satzung ausgeworfen, und über dieses sowohl, als über Fleisch, Schmalz, Essig u. dgl., muß allmonathlich die Satzung von dem Magistrate beygebracht, mithin je­der dreymonathlichen Rechnung drey dergleichen beygelegt werden. In der Rubrik Ausgabe wird, wie das Formular zeigt, an jedem Tage die Zahl der präsenten Knaben nach dem Unterschiede der Jahre, (welche man hier zum Beysptele in drey gleiche Theile mitgetheilt), und jene der Wörter angesetzt, und auf diesen Stand das Gewicht der Eßwaaren nach der in der Speise-Ordnung per Kopf be­stimmten Quantität berechnet und in Ausgabe gestellt. Dabey ist jedoch zu bemerken, daß wenn das Fleisch im Gewichte mit einem Bruchtheile von V& Pfund aus­fällt, letzterer auf V* erhöht, und eben so statt 2A Seitel Zuspeise oder 2A Portionen Klöße ein ganzes Seitel oder eine ganze Portion angenommen werden kann, welcher ketztere Fall Vorkommen dürfte, weil für die Knaben von 6 bis <> Jahren nach der Diät-Vorschrift nur % Zuspeise und 2 Klöße per Kopf bewilliget sind. Material-Handbuch und Znventarium vom 1. November 18 . . bis Ende Oktobers 18 . . von dem Knaben-Erziehungshause des Infanterie-Regiments N. N. Sign. N. N. am . . ten 18 . . N., Aerttenünt, Commandartt. N. R., Führer. Safum. b Sí CT ES 3 C e © © © 2) 3 zu ' 6 1» |i | » « ä, 2Jtonturß j ©orten. 9ftoníurS*9JtaíeriaI. O Sb» <3 B © =0 Sí © ’© ZU n © 0 3 w © er. c 0 © 'ü © c © E 3 © S © © S © © Ä' 3 •e (4) U O <*Ö S © , © cn 3 u cL © a W © c © S *40 e <3 S 0 fr © <T> .5 S. 3 % t •B =3 «s <3 <ß © 3 0 © er ? 3 í *X Cft C 3 © S* a er © «0 c <3 B .5 © s co © © © 'S © 0 © 4> J3 a w 0. JO s © b © s 3 © 0 <r .5 © 1 © er. '<3 3 4Qn 3 'S ft) GCfen 18. 9too. 1 2. Sec. 8. » i3. 3«nner 20. » 53 76 87 162 *77 «,9t tt (Sube Oct. roacen »orrätlng geblieb. Steuer ©mpfahg. 2ín ©ohíenleber erfauft ....<. güc Den J?naben9t. 9t. 2. (Stafíe fiait Der ganj unbrauchbar gemorDenen ©orten 1»uiDen abgenufct ...................................... gűr ben Ättaben 9t. 9t. unt> 9t. 9t. Der 3. (51. ftatt t>er abgenufcten neu «ngefctyafft. Sem Änaben Der 2. (Slajfe 9t. 9t. flatt Deö abgenuijten neu eräugt .... tlu Cetnmanb unb 3®ilc& ercauft . . giir DenÄnaben 9t. 9t. Der 8. (Slajje jtatt Der ganj unbrauchbaren neu erzeugt U. f. io. Durch Daß gattje 3«hc­Summa Deö ganjett (Smpfangeö Pom 1. 9to». 18.. bis (JnDe öcfoberß 18.. 9tebenflehenbe Ausgabe Da»on abgefchlag. SSerbícibí mit (SnDe Octobeiö »orrathig r •

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